Auf die Gemeinschaft: Teilungserklärung, Protokolle der letzten Jahre, Höhe der Instandhaltungsrücklage und beschlossene Sanierungen.
Bei einer Eigentumswohnung kaufen Sie das Haus mit. Eine anstehende Dach- oder Fassadensanierung wird über Sonderumlagen verteilt, und die trifft Sie auch dann, wenn der Beschluss vor Ihrem Einzug gefasst wurde. Die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen zeigen, was auf Sie zukommt.
Prüfen Sie außerdem das Hausgeld und was darin enthalten ist, das Sondernutzungsrecht an Stellplatz oder Keller sowie die Rücklage im Verhältnis zum Alter des Gebäudes. Eine niedrige Rücklage bei einem Haus mit Sanierungsbedarf ist ein Warnsignal.