Auf Typ, Gültigkeit und Kennwert. Der Ausweis muss bei der ersten Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden.
Es gibt zwei Typen. Der Verbrauchsausweis beruht auf dem Verbrauch der Vorbewohner und sagt deshalb mehr über deren Heizverhalten als über das Gebäude. Der Bedarfsausweis wird aus der Bausubstanz berechnet und ist die aussagekräftigere Variante. Beide sind zehn Jahre gültig.
Prüfen Sie Ausstellungsdatum, Energieeffizienzklasse und die empfohlenen Modernisierungsmaßnahmen am Ende des Dokuments. Diese Liste ist ein guter Hinweis auf anstehende Kosten. Fehlt der Ausweis bei Verkauf oder Vermietung, ist das eine Ordnungswidrigkeit.