Der Notar verliest den Kaufvertrag vollständig, beide Seiten unterschreiben, danach wickelt er die Eigentumsübertragung ab.
Der Vertragsentwurf muss Ihnen vorher zugehen, bei Verbrauchern gilt eine gesetzliche Frist zwischen Entwurf und Beurkundung. Nutzen Sie diese Zeit zum Lesen. Fragen zu Übergabetermin, Mängelhaftung und mitverkauftem Inventar gehören vor den Termin, nicht in den Termin.
Nach der Beurkundung trägt der Notar eine Auflassungsvormerkung ein, holt Genehmigungen ein und teilt Ihnen mit, wann der Kaufpreis fällig ist. Erst nach Zahlung und Eintragung im Grundbuch sind Sie Eigentümer. Zwischen Beurkundung und Übergabe liegen deshalb meist einige Wochen.