Verkauf & VermarktungVon Sebastian Stelzig
Kurz gesagt
- Für ein Haus in Cottbus, Peitz, Spremberg, Forst, Guben oder Burg ist das Amtsgericht Cottbus das Versteigerungsgericht. Die Abteilung sitzt in der Thiemstraße 130, nicht im Haupthaus am Gerichtsplatz.
- Zwischen Bekanntmachung und Termin müssen in der Regel mindestens sechs Wochen liegen. Die Termine stehen auf zvg-portal.de.
- Im ersten Termin schützen zwei Wertgrenzen (sieben Zehntel und die Hälfte des Verkehrswerts). Wurde der Zuschlag deswegen einmal versagt, gelten sie im nächsten Termin nicht mehr.
- Solange der Zuschlag nicht erteilt ist, kann der Gläubiger seinen Antrag zurücknehmen. Ein freihändiger Verkauf, den die Bank mitträgt, ist deshalb grundsätzlich noch möglich.
- Wer bieten will, hat keinen Anspruch auf Besichtigung, bekommt keine Gewährleistung und muss auf Verlangen 10 Prozent des Verkehrswerts als Sicherheit leisten, nicht in bar.
Der Brief vom Amtsgericht liegt meistens schon ein paar Tage auf dem Küchentisch, bevor jemand ihn ein zweites Mal liest. „Beschluss", „Anordnung der Zwangsversteigerung", ein Aktenzeichen mit K. Wer eine Zwangsversteigerung für sein Haus beim Amtsgericht Cottbus vor sich hat, fühlt sich in dem Moment vor allem überrollt. Dabei folgt das Verfahren festen Schritten und Fristen. Und es gibt Zeitfenster, in denen sich noch etwas bewegen lässt.
Ich bin Sebastian Stelzig und seit 2012 als Immobilienmakler im Raum Cottbus tätig. Rechtsberatung gebe ich nicht, die gehört in diesem Fall zu einem Fachanwalt oder einer Schuldnerberatung. Was ich Ihnen zeigen kann: wie das Verfahren in Cottbus abläuft, wo die Stellschrauben liegen und warum sich aus meiner Sicht der Versuch eines Verkaufs auf dem freien Markt lohnen kann. Am Ende geht es auch um die andere Seite: Was müssen Sie wissen, wenn Sie in Cottbus ein Haus ersteigern wollen?
Wie läuft die Zwangsversteigerung eines Hauses beim Amtsgericht Cottbus ab?
Eine Zwangsversteigerung beim Amtsgericht Cottbus läuft in festen Schritten ab: Ein Gläubiger beantragt sie, das Gericht ordnet sie an und belehrt den Eigentümer über seine Rechte. Ein Sachverständiger begutachtet das Haus, das Gericht setzt den Verkehrswert fest und macht den Termin in der Regel mindestens sechs Wochen vorher bekannt. Der Meistbietende erhält den Zuschlag, danach verteilt das Gericht den Erlös.
Die Zuständigkeit ist gesetzlich festgelegt. Nach § 1 ZVG ist das Amtsgericht zuständig, „in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist". Das Gericht wird nicht von sich aus tätig, sondern nur „auf Antrag" eines Gläubigers (§ 15 ZVG). In der Praxis ist das meist eine Bank mit Grundschuld, manchmal auch die Gemeinde wegen Grundsteuer oder ein Miteigentümer.
Die Stationen in der Übersicht
| Schritt | Was passiert | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| 1. Antrag und Anordnung | Der Gläubiger beantragt, das Gericht ordnet die Versteigerung an. Das Grundstück ist damit beschlagnahmt. | § 15 ZVG |
| 2. Belehrung des Schuldners | Sie erhalten einen Hinweis auf Ihr Recht, die einstweilige Einstellung zu beantragen. Ab Zustellung läuft eine Notfrist von zwei Wochen. | §§ 30a, 30b ZVG |
| 3. Verkehrswert | Ein Sachverständiger begutachtet das Haus, das Gericht setzt den Verkehrswert fest. | § 74a Abs. 5 ZVG |
| 4. Terminsbestimmung | Der Termin wird bekannt gemacht, mit Grundbuchblatt, Größe und Verkehrswert. Zwischen Bekanntmachung und Termin müssen mindestens sechs Wochen liegen, nach einer einstweiligen Einstellung zwei. | §§ 38, 39, 43 ZVG |
| 5. Versteigerungstermin | Bietzeit mindestens 30 Minuten. Auf Verlangen eines Beteiligten leisten Bieter eine Sicherheit von einem Zehntel des Verkehrswerts. | §§ 67, 68, 73 ZVG |
| 6. Zuschlag | Der Meistbietende erhält den Zuschlag und wird damit Eigentümer. Der Beschluss ist zugleich Räumungstitel. | §§ 81, 90, 93 ZVG |
| 7. Verteilungstermin | Das Gericht verteilt den Erlös an die Gläubiger. | § 105 ZVG |
Wie lange dauert eine Zwangsversteigerung in Cottbus?
Eine feste Dauer nennt das Gesetz nicht. Sicher ist nur die Untergrenze am Ende: Zwischen der öffentlichen Bekanntmachung des Termins und dem Termin selbst müssen nach § 43 ZVG mindestens sechs Wochen liegen. War das Verfahren einstweilen eingestellt, reichen zwei Wochen. Davor stehen Anordnung, Begutachtung und Wertfestsetzung. Nach dem Zuschlag folgt laut Hinweisblatt des Amtsgerichts Cottbus der Verteilungstermin „in der Regel ca. 6 - 10 Wochen" später.
Zwei Wertgrenzen sollten Sie als Eigentümer kennen, weil sie erklären, warum der erste Termin so viel wichtiger ist als der zweite. Erreicht das Meistgebot nicht sieben Zehntel des Verkehrswerts, kann ein Berechtigter, dessen Forderung dadurch ungedeckt bliebe, die Versagung des Zuschlags beantragen (§ 74a ZVG). Liegt es unter der Hälfte, ist der Zuschlag von Amts wegen zu versagen (§ 85a ZVG). Beides gilt aber nur einmal: Wurde der Zuschlag aus einem dieser Gründe versagt, darf er im neuen Termin aus diesen Gründen nicht mehr versagt werden (§ 74a Abs. 4 ZVG). Dann gibt es nach unten keine gesetzliche Grenze mehr, abgesehen vom geringsten Gebot, das nur die Verfahrenskosten und vorrangige Rechte abdeckt (§ 44 ZVG).
Wie viel Zeit Ihnen insgesamt bleibt, hängt also vom Einzelfall ab. Die Frage, was Sie damit anfangen, kommt gleich. Erst noch ein Blick darauf, wie das Ganze in Cottbus konkret organisiert ist.
Das Amtsgericht Cottbus: Zuständigkeit, Ort und wo Sie die Termine finden
In Brandenburg sind Versteigerungen bei einigen Gerichten gebündelt. Nach § 12 der Gerichtszuständigkeitsverordnung betrifft das Frankfurt (Oder), Neuruppin, Potsdam und Strausberg. Cottbus gehört nicht dazu und versteigert nur Objekte aus dem eigenen Bezirk. Dieser Bezirk ist allerdings groß. Laut § 2 Abs. 1 Nr. 5 BbgGerOrgG gehören unter anderem dazu:
- die Stadt Cottbus selbst,
- Peitz, Drachhausen, Jänschwalde, Teichland und Turnow-Preilack nördlich der Stadt,
- Spremberg, Welzow und Drebkau im Süden,
- Forst (Lausitz), Döbern und Neiße-Malxetal im Osten,
- Guben und Schenkendöbern,
- Burg (Spreewald), Kolkwitz und Neuhausen/Spree.
Guben hat zwar eine Zweigstelle des Amtsgerichts, Versteigerungssachen sind dort nach der Zweigstellenverordnung aber ausgenommen. Die Zwangsversteigerungsabteilung des Amtsgerichts Cottbus ist nach eigener Angabe zuständig „für alle Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren im Amtsgerichtsbezirk Cottbus und dem Amtsgerichtsbezirk Cottbus – Zweigstelle Guben". Liegt Ihr Haus etwa in Senftenberg oder Lübben, führt das dortige Amtsgericht das Verfahren.
Wichtig für den Termin: Die Abteilung sitzt nicht im Haupthaus am Gerichtsplatz 2, sondern in der Nebenstelle Thiemstraße 130, 03048 Cottbus. Dort hängen die Termine auch an der Gerichtstafel. Online veröffentlicht das Gericht sie auf zvg-portal.de, dem gemeinsamen Portal der Landesjustizverwaltungen, und auf zvg.com. Im Portal lassen sich gezielt „Cottbus" und „Cottbus Zweigstelle Guben" auswählen. Das Gutachten zum Objekt kann laut der Seite des Amtsgerichts „nach telefonischer Rücksprache auf der Geschäftsstelle eingesehen werden". Anfragen per E-Mail beantwortet das Gericht nicht.
Wie häufig sind Zwangsversteigerungen in Cottbus?
Eine amtliche Statistik für den ganzen Gerichtsbezirk habe ich nicht gefunden. Für die Stadt selbst gibt es aber eine aussagekräftige Zahl: Der Gutachterausschuss der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat für 2025 insgesamt 501 Verträge über Eigentumswechsel gegen Entgelt erfasst, darunter 8 Zuschlagsbeschlüsse aus Zwangsversteigerungen (Grundstücksmarktbericht 2025, abrufbar über die Gutachterausschüsse des Landes Brandenburg). Das ist ein kleiner Anteil am Cottbuser Markt. Hinter jedem dieser acht Beschlüsse steht trotzdem ein Eigentümer, der sein Grundstück abgeben musste.
Zwischenfazit: Für fast das ganze Cottbuser Umland bis Guben, Forst und Spremberg läuft die Zwangsversteigerung eines Hauses beim Amtsgericht Cottbus in der Thiemstraße 130. Die Fristen sind fest, die Wertgrenzen schützen nur einmal. Was das für Ihre Handlungsmöglichkeiten bedeutet, folgt jetzt.
Was Sie als Eigentümer vor dem Termin noch tun können
Dem Gläubiger geht es um sein Geld. Das Haus ist für ihn nur das Pfand, und was die Versteigerung am Ende bringt, weiß er vorher nicht. Das Gesetz lässt ihm jederzeit einen Ausweg. Nimmt er den Antrag zurück, ist das Verfahren aufzuheben (§ 29 ZVG). Bewilligt er die Einstellung, ruht es (§ 30 ZVG).
Auch für Sie zählt der Erlös. Deckt er die Forderung nicht, kann eine Restschuld bleiben: Das Haus ist dann weg und ein Teil der Schulden noch da. Wie hoch dieser Rest in Ihrem Fall wäre, klären Sie mit Ihrer Schuldnerberatung oder Ihrem Anwalt.
Hier liegt der Ansatzpunkt. Wenn Sie der Bank einen realistischen Verkauf auf dem freien Markt vorlegen können, also einen belastbaren Wert, einen konkreten Plan und im besten Fall einen Käufer, hat sie einen guten Grund, die Versteigerung ruhen zu lassen. Ob sie das tut, entscheidet allein die Bank, und eine Garantie dafür gibt es nicht. Aber ein Gespräch mit Zahlen verläuft anders als eines mit Bitten.
Daneben haben Sie ein eigenes Antragsrecht. Nach § 30a ZVG kann das Verfahren auf Ihren Antrag für höchstens sechs Monate eingestellt werden, „wenn Aussicht besteht, daß durch die Einstellung die Versteigerung vermieden wird". Die Frist dafür ist kurz: zwei Wochen ab Zustellung der Belehrung (§ 30b ZVG). Das Gericht berücksichtigt dabei auch Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Ob ein solcher Antrag in Ihrem Fall Sinn hat, klären Sie bitte mit einem Fachanwalt oder einer anerkannten Schuldnerberatung. Was ich beitragen kann, ist die Grundlage für einen Verkaufsplan: ein realistischer Wert nach Besichtigung vor Ort.
Zwangsversteigerung oder freihändiger Verkauf: der Vergleich
| Zwangsversteigerung | Freihändiger Verkauf | |
|---|---|---|
| Wer bestimmt den Preis? | Das Höchstgebot im Termin | Verhandlung zwischen Ihnen und dem Käufer, mit Zustimmung der Bank |
| Untergrenze | Zunächst 7/10 (nur auf Antrag) bzw. 5/10 des Verkehrswerts, nach einer Versagung nur noch das geringste Gebot (§ 44 ZVG) | Ihre Zustimmung und die der Bank |
| Besichtigung für Interessenten | Kein Rechtsanspruch | Ja, mit Vorbereitung und Unterlagen |
| Gewährleistung | Gesetzlich ausgeschlossen (§ 56 ZVG) | Vertraglich regelbar beim Notar |
| Öffentlichkeit | Termin, Adresse und Verkehrswert stehen im Internet | Diskrete Vermarktung möglich |
| Ihr Einfluss auf den Zeitpunkt | Gering, im Wesentlichen über den Einstellungsantrag (§ 30a ZVG) | Abstimmung mit Käufer und Bank |
Die Tabelle erklärt, warum Bieter nach meiner Beobachtung vorsichtig kalkulieren. Wer ein Haus nicht von innen gesehen hat und keine Gewährleistung bekommt, rechnet einen Risikoabschlag ein. Wie hoch er in Cottbus ausfällt, dazu gibt es keine belastbaren Zahlen. Auf dem freien Markt kann ein Käufer das Haus besichtigen, die Unterlagen prüfen und seine Finanzierung sauber aufstellen. Er hat weniger Grund, vom Preis etwas abzuziehen. Einen höheren Erlös garantiert das nicht. Genau deshalb halte ich den Versuch für richtig, solange noch Zeit ist.
Ein ausgedachtes Beispiel, um den Ablauf greifbar zu machen: Ein Ehepaar in Spremberg findet den Anordnungsbeschluss im Briefkasten. Die beiden notieren sich die Zwei-Wochen-Frist, gehen zur Schuldnerberatung und lassen den Angebotspreis vor Ort ermitteln. Mit dieser Zahl und einem Vermarktungsplan fragt die Beratungsstelle bei der Bank an, ob sie die Einstellung bewilligt. Ob die Bank zustimmt, ist offen. Bewilligt sie die Einstellung, ruht das Verfahren (§ 30 ZVG), und der Verkauf kann anlaufen. Lehnt sie ab, wissen die beiden wenigstens, woran sie sind, und der Termin trifft sie nicht unvorbereitet.
Was ich in so einer Situation konkret mache: Ich komme zu Ihnen, sehe mir das Haus und die Unterlagen an und ermittle einen realistischen Angebotspreis. Mit dieser Zahl gehen Sie, Ihr Anwalt oder Ihre Schuldnerberatung in das Gespräch mit der Bank. Ziehen alle mit, übernehme ich die Vermarktung. Ich lade nur geprüfte Interessenten ein und führe die Besichtigungen selbst. Fremde durchs eigene Wohnzimmer führen müssen Sie also nicht auch noch. Wie die einzelnen Etappen bis zum Notartermin aussehen, steht im Ablauf eines Verkaufsmandats.
Wenn Sie unsicher sind, welcher Weg zu Ihrer Situation passt, ordne ich das im Erstkontakt gern für Sie ein, telefonisch unter 0171 4746539 oder über die unverbindliche Anfrage. Wie ich dabei den Wert ermittle, steht unter Immobilienbewertung in Cottbus.
Zwischenfazit: Bis zum Zuschlag ist das Verfahren nicht entschieden. Der Hebel ist ein glaubwürdiger Verkaufsplan mit einer belastbaren Zahl, und je früher er steht, desto mehr Zeit bleibt dafür. Wer auf der anderen Seite des Tisches sitzt und mitbieten will, braucht andere Informationen.
Haus ersteigern in Cottbus: Was Bieter wissen müssen
Auf zvg-portal.de sieht der Verkehrswert oft verlockend aus. Bevor Sie zur Thiemstraße fahren, sollten Sie wissen, worauf Sie sich einlassen. Das Hinweisblatt für Bietinteressenten des Amtsgerichts Cottbus (Stand August 2022) ist dabei deutlich: „Es besteht kein Rechtsanspruch auf Besichtigung."
Checkliste vor dem Bietertermin
- Gutachten auf der Geschäftsstelle in der Thiemstraße 130 einsehen, nach telefonischer Terminvereinbarung. Manche Gerichte stellen Gutachten auch im Portal zum Download bereit.
- Das Haus von außen ansehen: Lage, Dach, Fenster, Nachbarschaft. Mehr ist ohne Zustimmung des Eigentümers nicht drin.
- Bestehenbleibende Rechte prüfen. Was nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibt, übernehmen Sie zusätzlich zum Gebot.
- Mietverhältnisse klären. Ein Mietvertrag geht auf Sie über. Sie haben ein Sonderkündigungsrecht mit gesetzlicher Frist, aber nur „für den ersten Termin, für den sie zulässig ist" (§ 57a ZVG). Ob eine solche Kündigung im Einzelfall durchgreift, klärt ein Fachanwalt für Mietrecht.
- Sicherheitsleistung vorbereiten: 10 Prozent des Verkehrswerts als Bundesbank- oder Verrechnungsscheck (frühestens am dritten Werktag vor dem Termin ausgestellt), als Bankbürgschaft oder per Überweisung. Laut Hinweisblatt geht die Überweisung an die Landeshauptkasse Brandenburg, empfohlen etwa eine Woche vorher. Bargeld ist ausgeschlossen (§ 69 ZVG).
- Personalausweis oder Pass mitbringen, dazu die steuerliche Identifikationsnummer.
- Finanzierung vorher klären. Das Bargebot muss vor dem Verteilungstermin auf dem Konto der Gerichtskasse gutgeschrieben sein und wird ab dem Zuschlag verzinst (§ 49 ZVG).
- Nebenkosten einrechnen. Grunderwerbsteuer fällt auf das Meistgebot an, einschließlich der bestehenbleibenden Rechte (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG). In Brandenburg beträgt der Satz 6,5 Prozent. Mehr dazu unter Grunderwerbsteuer in Brandenburg, Einzelfragen beantwortet Ihr Steuerberater.
Zwei Punkte unterschätzen Bieter regelmäßig. Erstens tragen Sie ab dem Zuschlag das Risiko und die Lasten, und „ein Anspruch auf Gewährleistung findet nicht statt" (§ 56 ZVG). Ein feuchter Keller ist dann Ihr feuchter Keller. Zweitens ist ein bewohntes Haus nicht automatisch ein freies Haus. Der Zuschlagsbeschluss ist zwar ein Räumungstitel (§ 93 ZVG), die Räumung muss aber erst durchgesetzt werden, und das dauert.
Bei der Finanzierung kann ich Sie mit Sandra Beuthner in Kontakt bringen, die mit über 400 Banken arbeitet. Klären Sie die Finanzierung unbedingt vor dem Termin, nicht danach. Und wenn Ihnen das Risiko eines Hauses ohne Innenbesichtigung zu groß ist, gibt es einen anderen Weg: Über das Interessentenformular hinterlegen Sie ein Suchprofil und erfahren von passenden Objekten, oft bevor sie öffentlich angeboten werden. Diese Häuser können Sie vor dem Kauf von innen sehen.
Zwischenfazit: Wer in der Thiemstraße bietet, kauft nach Gutachten, ohne Gewährleistung und mit fertiger Finanzierung. Eine Variante der Versteigerung hat dagegen gar nichts mit Schulden zu tun.
Sonderfall Teilungsversteigerung: Erbengemeinschaft und Trennung
Können sich Miteigentümer nicht einigen, kann jeder von ihnen die Versteigerung beantragen, um die Gemeinschaft aufzulösen. Für dieses Verfahren gelten nach § 180 ZVG die allgemeinen Vorschriften entsprechend. Es läuft also ebenfalls beim Amtsgericht Cottbus in der Thiemstraße, mit eigenem Gutachten.
Aus meiner Sicht ist eine Teilungsversteigerung oft eher Drohkulisse als echtes Ziel. Für sie gilt alles, was oben über Bieter steht: keine Innenbesichtigung, keine Gewährleistung. Deshalb bringt sie selten mehr als ein gemeinsamer Verkauf, und der Streit ist danach nicht kleiner. Der bessere erste Schritt ist eine neutrale Wertermittlung, damit alle mit derselben Zahl arbeiten. Worin sie sich von einem förmlichen Gutachten unterscheidet, steht unter Wertermittlung oder Verkehrswertgutachten. Wie das bei einer Trennung aussieht, beschreibe ich unter Immobilie bei Trennung. Für Erben gilt das Gleiche: Immobilie in der Erbengemeinschaft verkaufen.
Zwischenfazit: Eine Teilungsversteigerung folgt denselben Regeln wie jede andere Versteigerung. Wer sie vermeiden will, braucht zuerst eine gemeinsame Zahl. Die häufigsten Einzelfragen zum Verfahren in Cottbus beantworte ich im Folgenden.
Häufige Fragen
Wo finde ich Zwangsversteigerungstermine des Amtsgerichts Cottbus? Auf zvg-portal.de, dem gemeinsamen Portal der Landesjustizverwaltungen. Dort wählen Sie das Land Brandenburg und als Gericht „Cottbus" oder „Cottbus Zweigstelle Guben". Zusätzlich hängen die Termine an der Gerichtstafel in der Thiemstraße 130 aus, und das Gericht veröffentlicht sie auch auf zvg.com.
Kann ich eine Zwangsversteigerung noch stoppen? Der Gläubiger kann seinen Antrag jederzeit zurücknehmen (§ 29 ZVG) oder die Einstellung bewilligen (§ 30 ZVG). Sie selbst können innerhalb von zwei Wochen nach der Belehrung eine Einstellung für höchstens sechs Monate beantragen (§§ 30a, 30b ZVG). Ob das in Ihrem Fall Aussicht hat, klärt ein Fachanwalt oder eine Schuldnerberatung.
Kann ich mein Haus während der Zwangsversteigerung noch verkaufen? Ja, solange der Zuschlag nicht erteilt ist, ist ein Verkauf auf dem freien Markt grundsätzlich möglich. Weil das Grundstück beschlagnahmt ist, geht das praktisch nur in Abstimmung mit dem Gläubiger. Die Bank muss den Kaufpreis mittragen und ihren Antrag zurücknehmen. Betreiben mehrere Gläubiger das Verfahren, etwa zusätzlich die Gemeinde wegen Grundsteuer, müssen alle mitziehen.
Darf ich ein Haus vor der Versteigerung besichtigen? Nein, einen Anspruch darauf gibt es nicht. Das Amtsgericht Cottbus schreibt in seinem Hinweisblatt: „Es besteht kein Rechtsanspruch auf Besichtigung." Grundlage ist das Gutachten, das Sie nach telefonischer Vereinbarung auf der Geschäftsstelle einsehen können. Eine Innenbesichtigung gibt es nur, wenn der Eigentümer zustimmt.
Wie viel Geld muss ich zum Versteigerungstermin mitbringen? Kein Bargeld. Die Sicherheitsleistung beträgt ein Zehntel des Verkehrswerts aus der Terminsbestimmung (§ 68 ZVG). Sie wird auf Verlangen eines Beteiligten fällig (§ 67 ZVG). Möglich sind ein Bundesbank- oder Verrechnungsscheck, frühestens am dritten Werktag vor dem Termin ausgestellt, eine Bankbürgschaft oder eine rechtzeitige Überweisung (§ 69 ZVG).
Wann bin ich nach dem Zuschlag Eigentümer? Mit dem Zuschlag selbst, nicht erst mit der Grundbucheintragung (§ 90 ZVG), sofern der Beschluss nicht auf Beschwerde aufgehoben wird. Ab diesem Moment tragen Sie auch Risiko und Lasten (§ 56 ZVG). Das Bargebot muss bis zum Verteilungstermin bei der Gerichtskasse sein.
Über den Autor
Sebastian Stelzig ist Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c GewO, erteilt durch das Gewerbeamt Peitz, und seit 2012 im Raum Cottbus tätig. Zu seinen absolvierten Fachfortbildungen gehören Nießbrauch und Wohnungsrechte, Wohnflächenberechnung nach WoFlV, Erbbaurecht in der Maklerpraxis, Mietrecht und die neuen Heizungsrichtlinien.
Stelzig Immobilien ist ein inhabergeführtes Einzelunternehmen. Beratung, Wertermittlung, Vermarktung, Besichtigungen, Verhandlung, Notartermin und Übergabe liegen in einer Hand, ohne wechselnde Ansprechpartner. Ein Ladengeschäft gibt es bewusst nicht: Termine finden bei Ihnen zu Hause oder in Ihrer Immobilie statt.
Ein Versteigerungstermin steht im Raum oder droht? Je früher ein realistischer Wert und ein Verkaufsplan auf dem Tisch liegen, desto mehr Spielraum bleibt Ihnen. Schildern Sie mir kurz Ihre Situation. Ich melde mich zurück und ordne mit Ihnen ein, ob ein Verkauf auf dem freien Markt noch in Frage kommt und was dafür als Nächstes zu tun ist. Das erste Beratungsgespräch ist unverbindlich und findet bei Ihnen statt. Rechtliche Fragen kläre ich nicht selbst, dafür sind Fachanwalt oder Schuldnerberatung da. Am schnellsten telefonisch: 0171 4746539 · stelzig@cottbus-immobilienmakler.immo · oder über das Eigentümerformular.
Ihre Immobilie, Ihre Lage
Ein Beitrag beantwortet den Regelfall. Was für Ihre Immobilie gilt, klärt ein Termin bei Ihnen vor Ort. Unverbindlich.