Verkauf & VermarktungVon Sebastian Stelzig
Kurz gesagt
- Wer kaufen kann, entscheidet das Planungsrecht: Ein Haus im Ferienhausgebiet ist für wechselnde Gäste bestimmt, nicht zum Dauerwohnen.
- Burg ist laut Gutachterausschuss "mit keinem anderen Ort vergleichbar". Durchschnittspreise taugen hier kaum, der Wert entsteht vor Ort.
- Wurde vermietet, sind Zehn-Jahres-Frist und gegebenenfalls Umsatzsteuer vor dem Kaufvertrag mit dem Steuerberater zu klären.
- Inventar, laufende Buchungen und Vermietungszahlen gehören von Anfang an in die Vorbereitung.
- Verkaufen oder weiter vermieten: Eine Wertermittlung liefert beide Zahlen. Die Besichtigungen führe ich, Sie müssen dafür nicht anreisen.
Wer eine Ferienimmobilie in Burg (Spreewald) verkaufen will, hat meist schon ein paar Jahre hinter sich, in denen das Haus mehr Arbeit als Erholung war. Gästewechsel am Samstag, Bettwäsche, Bewertungen auf Buchungsportalen, ein Steg, den man nach jedem Winter nachsehen muss. Oder es gibt einen Erbfall, und die Kinder wohnen in Berlin oder Dresden. Ein Makler hilft dabei, wenn er weiß, was ein Ferienhaus am Fließ von einem Einfamilienhaus in Cottbus unterscheidet. Darum geht es hier: Planungsrecht, Preis, Steuern, Inventar. Und am Schluss, was ich übernehme und was ausdrücklich nicht.
Was eine Ferienimmobilie rechtlich ist und warum das den Käuferkreis bestimmt
Bei jedem Ferienhaus frage ich zuerst nach der planungsrechtlichen Grundlage, noch vor dem Zustand. Davon hängt ab, wem Sie es verkaufen können.
Die Baunutzungsverordnung kennt eigene Sondergebiete, die der Erholung dienen, darunter Wochenendhaus- und Ferienhausgebiete (§ 10 Abs. 1 BauNVO). In einem Ferienhausgebiet sind Ferienhäuser zulässig, die dazu bestimmt sind, "überwiegend und auf Dauer einem wechselnden Personenkreis zur Erholung zu dienen" (§ 10 Abs. 4 BauNVO). Eine Ferienwohnung in einem normalen Baugebiet gilt dagegen in der Regel als Gewerbebetrieb (§ 13a BauNVO). Im allgemeinen Wohngebiet ist sie damit nur ausnahmsweise zulässig, im Mischgebiet allgemein. Deshalb steht in der Checkliste weiter unten die Frage nach der Genehmigung.
In Burg kommt etwas hinzu. Viele Höfe der Streusiedlung liegen nicht in einem Bebauungsplangebiet, sondern im Außenbereich (§ 35 BauGB). Dort gibt es keinen Plan, der eine Nutzung erlaubt. Maßgeblich sind die Baugenehmigung des Gebäudes und jede genehmigte Nutzungsänderung. Ein Wohnhaus, das irgendwann ohne Genehmigung zur Ferienvermietung umgenutzt wurde, ist ein anderes Verkaufsobjekt als eines mit sauberer Genehmigungslage.
Für den Verkauf heißt das:
- Ein Paar, das in Rente geht und ganz nach Burg ziehen will, kann ein Haus im Ferienhausgebiet nicht ohne Weiteres als Hauptwohnsitz nutzen. Kommt das erst beim Notar heraus, platzt der Kauf oder der Preis wird neu verhandelt.
- Ein Anleger sucht diese Zweckbestimmung. Für ihn zählt, ob die Vermietung genehmigt ist und wie sie bisher lief.
- Ein Haus, in dem Dauerwohnen baurechtlich zulässig ist und das trotzdem als Ferienhaus vermietet wurde, spricht beide Gruppen an. Damit haben Sie den größten Kreis möglicher Käufer.
Darf man in einem Ferienhaus in Burg dauerhaft wohnen?
Das hängt am Einzelfall. Liegt das Haus in einem Ferienhausgebiet nach § 10 Abs. 4 BauNVO, ist es für einen wechselnden Personenkreis bestimmt und nicht zum Dauerwohnen. Im Außenbereich der Streusiedlung entscheidet die Baugenehmigung. Beides sollten Sie vor dem Verkauf kennen, weil Käufer genau danach fragen.
Den Bebauungsplan können Sie bei der Amtsverwaltung Burg (Spreewald) einsehen, die Baugenehmigung liegt bei Ihren Unterlagen oder bei der Bauaufsicht des Landkreises Spree-Neiße. Wie eine bestimmte Nutzung rechtlich zu bewerten ist, beurteilen Behörde oder Fachanwalt, nicht der Makler. Ich frage diese Unterlagen vor dem ersten Exposé ab, damit die Frage nicht erst in der Verhandlung aufkommt.
Diese bauplanungsrechtliche Lage ist übrigens der Grund, warum der Gutachterausschuss Burg gesondert behandelt.
Burg (Spreewald) im Landkreis Spree-Neiße: amtlich ein Sonderfall
Burg (Spreewald) hat laut Gutachterausschuss 4.179 Einwohner (Stand 31.12.2024) und gehört zum Landkreis Spree-Neiße. Zuständig für die Marktdaten ist nicht der Gutachterausschuss der Stadt Cottbus, sondern der gemeinsame Gutachterausschuss der Landkreise Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz.
Dessen Grundstücksmarktbericht 2024 teilt die Wohnlagen der Landkreise in städtische, ländliche und Cottbus-nahe Lagen ein. Burg wird dabei ausdrücklich ausgenommen: Wegen ihrer "besonderen bauplanungsrechtlichen sowie touristischen Bedeutung und der daraus resultierenden Sonderstellung ist sie mit keinem anderen Ort vergleichbar". Und weiter: "Kauffälle in Burg-Streusiedlung können keinem Teilmarkt zugeordnet werden." (Kap. 5.2, abrufbar über die Übersicht der Grundstücksmarktberichte). Die touristische Bedeutung ist auch anderswo amtlich festgehalten: Seit dem 7. Dezember 2005 ist Burg unbefristet als "Ort mit Heilquellenkurbetrieb" staatlich anerkannt (BRAVORS). Für Kaufinteressenten, die vermieten wollen, ist das ein Teil ihrer Rechnung.
Für Sie als Verkäufer folgt daraus dreierlei.
Durchschnittswerte führen in die Irre. Der Bericht weist für Wochenendhäuser und Bungalows in Erholungsgebieten mit Baujahr vor 1990 im Jahr 2024 einen mittleren Kaufpreis von 28.000 Euro aus (40 Kauffälle in beiden Landkreisen, Median 25.000 Euro, Kap. 8.8.1). Mit einem ausgebauten, ganzjährig vermieteten Ferienhaus am Fließ hat diese Zahl wenig zu tun. Wer sie als Maßstab nimmt, verschenkt Geld.
Echte Vergleichsfälle sind selten. Für das Erholungsgebiet Kauperinsel in Burg verzeichnet der Bericht im Zeitraum 2020 bis 2024 genau zwei Kauffälle. Ein Vergleichswert, der allein auf solchen Daten beruht, ist dünn. Der Wert entsteht deshalb vor Ort: Lage am Wasser, Zuwegung, Bausubstanz, Genehmigungslage, Vermietungshistorie.
Die Bodenwerte sind stabil. Zum 1. Januar 2026 blieben im Landkreis Spree-Neiße 94 Prozent der Bodenrichtwerte unverändert. In der Gemeinde Burg (Spreewald) gab es punktuelle Erhöhungen zwischen 2 und 5 Euro je Quadratmeter (Mitteilung des Gutachterausschusses vom 15.03.2026). Den Richtwert für Ihre Zone finden Sie in BORIS Land Brandenburg. Er ist ein Zonenwert. Ihr Grundstück kann davon abweichen.
Die Streusiedlung mit ihren Höfen, von denen manche über das Wasser am besten zu erreichen sind, zieht die Gäste nach Burg. Für die Bewertung ist sie das Gegenteil von bequem. Zwei Grundstücke, zwei Fließe auseinander, können sich in Erschließung und Zufahrt so stark unterscheiden, dass jeder Vergleich hinkt. Einen Überblick über den Markt im weiteren Umkreis finden Sie unter Immobilien in Cottbus und Umgebung.
Zwischenfazit: Wer eine Ferienimmobilie in Burg (Spreewald) verkauft, verkauft in einem Teilmarkt, den selbst der Gutachterausschuss nicht in Schubladen bekommt. Planungsrecht und Lage am Wasser bestimmen Käuferkreis und Preis. Wie der Preis dann zustande kommt, zeigt der nächste Abschnitt.
Wie der Preis einer Ferienimmobilie zustande kommt
Ein Ferienhaus hat zwei Arten von Käufern, und jede rechnet anders:
| Eigennutzer | Vermieter / Anleger | |
|---|---|---|
| Was er kauft | Lage, Ruhe, Zustand | einen Ertrag |
| Was er sehen will | vergleichbare Verkäufe, Bausubstanz | Belegung, Einnahmen, Kosten (Reinigung, Wäsche, Portalprovisionen, Verbrauch, Instandhaltung) |
| Bewertungsweg | Vergleichs- und Sachwert | im Kern wie das Ertragswertverfahren |
| Inventar | oft eher Ballast | ein Wert, samt laufender Buchungen |
Ich ermittle den Wert deshalb oft auf zwei Wegen und lege beide Zahlen nebeneinander. Liegen sie weit auseinander, entscheidet das über die Vermarktung: An wen richtet sich das Exposé, welche Unterlagen gehören hinein, welche Fotos? Eine Zahl für Ihr Haus nenne ich erst nach einem Ortstermin. Bei einem Ferienhaus am Fließ gilt das noch mehr als sonst.
Ein typischer Fall, ausgedacht: Zwei Geschwister erben das Ferienhaus ihrer Eltern auf einem Hof in der Streusiedlung. Beide leben in Berlin. Die Mutter hat bis zuletzt an Gäste vermietet. Die erste Frage der beiden ist, ob ein Käufer dort auch wohnen dürfte. Also geht es zuerst an die Baugenehmigung, dann an die Belegungszahlen der letzten Jahre. Danach stehen zwei Zahlen auf dem Tisch, eine für Eigennutzer und eine für Anleger, und die Geschwister können entscheiden, an wen sich der Verkauf richtet. Oder ob einer von beiden das Haus übernimmt.
Inventar: mitverkaufen, gesondert ausweisen
Möbel, Küchengeräte, Fahrräder, ein Kanu am Steg: Bei Ferienimmobilien wird fast immer Inventar mitverkauft. Grundstücke im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes sind Grundstücke im Sinne des bürgerlichen Rechts (§ 2 Abs. 1 GrEStG). Bewegliches Inventar gehört nicht dazu. Deshalb wird es in der Praxis mit einem eigenen, realistischen Betrag im Kaufvertrag ausgewiesen, gestützt auf eine Inventarliste, und auf diesen Teil fällt beim Käufer keine Grunderwerbsteuer an. Fest Verbautes wie ein Steg oder Einbauten zählt dagegen zum Grundstück. Einen überhöhten Inventarwert kann das Finanzamt korrigieren. Die genaue Aufteilung klären Notar und Steuerberater. Mehr zur Steuer des Käufers steht im Beitrag zur Grunderwerbsteuer in Brandenburg.
Bevor ein Preis feststeht, sollten Sie zwei Steuerfristen kennen.
Steuern beim Verkauf: zwei Fristen, die Sie kennen sollten
Hier informiere ich nur, beraten darf ich nicht. Die verbindliche Antwort gibt Ihr Steuerberater. Aber Sie sollten wissen, welche Fragen Sie ihm stellen.
Die Zehn-Jahres-Frist im Einkommensteuerrecht. Liegen zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre, ist der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Ausgenommen ist eine Immobilie, die seit der Anschaffung ausschließlich selbst bewohnt wurde, oder im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor. Ein Ferienhaus, das an Gäste vermietet wurde, erfüllt das in der Regel nicht. Wer geerbt hat, übernimmt den Anschaffungszeitpunkt des Erblassers, die Frist beginnt also nicht neu. Und wer hotelähnlich vermietet, etwa mit Frühstück und täglicher Reinigung, kann einen Gewerbebetrieb führen. Dann gelten ganz andere Regeln, unabhängig von jeder Frist.
Die Umsatzsteuer aus der Ferienvermietung. Die normale Wohnungsvermietung ist umsatzsteuerfrei. Die kurzfristige Beherbergung von Fremden ist ausdrücklich nicht befreit (§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG). Wer als Vermieter umsatzsteuerpflichtig war und beim Bau, Kauf oder einer Sanierung Vorsteuer gezogen hat, muss wissen: Bei Grundstücken läuft der Berichtigungszeitraum zehn Jahre (§ 15a Abs. 1 UStG). Ein steuerfreier Verkauf innerhalb dieser Zeit führt zu einer anteiligen Berichtigung für die Restjahre. Ist der Käufer Unternehmer, kann im Kaufvertrag zur Steuerpflicht optiert werden (§ 9 Abs. 1 UStG). Übernimmt er den Vermietungsbetrieb als Ganzes, kann eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung vorliegen (§ 1 Abs. 1a UStG). Wer nie Vorsteuer gezogen hat, ist von all dem nicht betroffen.
Was ich in der Praxis daraus mitnehme: Diese beiden Fragen gehören ganz an den Anfang. Liegt Ihr Verkauf knapp vor dem Ende einer Frist, kann ein späterer Notartermin mehr bewegen als jede Preisverhandlung.
Zwischenfazit: Erst wenn Planungsrecht und Steuerfristen geklärt sind und der Wert steht, geht ein Ferienhaus in Burg in die Vermarktung. Was dafür auf den Tisch muss, zeigt die Checkliste.
Checkliste: Unterlagen für den Verkauf einer Ferienimmobilie
Zu den üblichen Verkaufsunterlagen kommen bei Ferienimmobilien einige hinzu. Haken Sie ab, was Sie schon haben:
| Unterlage | Warum sie beim Ferienhaus zählt | Vorhanden? |
|---|---|---|
| Grundbuchauszug, Flurkarte | Eigentum, Belastungen, Wegerechte, gerade bei Grundstücken am Fließ | ☐ |
| Bebauungsplan oder Baugenehmigung | Ferienhaus-, Wochenend- oder Wohnnutzung? Entscheidet über den Käuferkreis | ☐ |
| Genehmigung der Ferienvermietung, falls erforderlich | Anleger fragen als Erstes danach | ☐ |
| Belegungs- und Einnahmenübersicht der letzten Jahre | Grundlage für jede Ertragsrechnung | ☐ |
| Kostenaufstellung (Reinigung, Wäsche, Portale, Verbrauch) | Ohne Kosten ist eine Einnahme nichts wert | ☐ |
| Liste der Buchungen nach dem Übergabetag | Wer übernimmt sie? Muss in den Kaufvertrag | ☐ |
| Inventarliste mit realistischen Werten | Für den gesonderten Ausweis im Kaufvertrag | ☐ |
| Energieausweis | Pflicht, außer das Gebäude ist für weniger als vier Monate Nutzung im Jahr bestimmt oder ein Baudenkmal | ☐ |
| Grundrisse mit Wohnflächenberechnung | Bezugsgröße für Preis und Vergleich | ☐ |
| Nachweise zu Modernisierungen, Steg, Heizung, Abwasser | Wasserlage und Abwasser sind typische Käuferfragen | ☐ |
Zum Energieausweis gibt es bei Ferienhäusern zwei Besonderheiten. Das Gebäudeenergiegesetz, heute als GModG geführt (vormals GEG), gilt nicht für Wohngebäude, die für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind (§ 2 Abs. 2 Nr. 8 GModG). Es kommt darauf an, wofür das Haus bestimmt ist, nicht darauf, wie oft Sie hingefahren sind. Ein winterfestes, beheizbares Haus fällt nicht unter die Ausnahme, nur weil es im Winter leer stand. Und für Baudenkmäler gilt die Vorlagepflicht beim Verkauf nicht (§ 79 Abs. 4 Satz 2 GModG). In allen anderen Fällen muss der Ausweis spätestens bei der Besichtigung vorliegen (§ 80 Abs. 4 GModG). Fehlt er, lasse ich ihn erstellen, ebenso fehlende Grundrisse. Wie man ein Haus darüber hinaus vorbereitet, steht im Beitrag Immobilie verkaufsfertig machen.
Bevor Sie allerdings Unterlagen sammeln, lohnt die Frage, ob verkaufen überhaupt der richtige Weg ist.
Verkaufen oder weiter vermieten?
Ob Sie verkaufen oder vermieten, hängt vor allem daran, wie viel Aufwand Sie tragen wollen, ob Sie das Haus selbst nutzen und ob ein Verkauf jetzt Steuern auslöst. Eine Wertermittlung liefert beide Zahlen, den Verkaufspreis und den Ertrag aus der Vermietung. Die Vermietung erhält das Eigentum und schafft laufende Einnahmen samt Verantwortung, der Verkauf setzt den Wert sofort frei.
Oft zermürbt der Aufwand. Und viele zögern trotzdem, weil an dem Haus die Sommer mit den Kindern hängen. Das darf in die Entscheidung einfließen. Diese Gegenüberstellung hilft beim Sortieren:
| Ihre Lage | Spricht eher für Verkauf | Spricht eher für Halten und Vermieten |
|---|---|---|
| Aufwand | Gästewechsel, Reinigung und Reparaturen sind nicht mehr zu leisten | Eine Betreuung vor Ort ist organisiert und zuverlässig |
| Eigene Nutzung | Sie fahren kaum noch selbst hin | Das Haus ist für Sie oder die Familie noch ein Ort |
| Investitionsbedarf | Heizung, Steg oder Dach stehen an, das Geld soll nicht mehr hinein | Investitionen sind geplant und tragbar |
| Steuerfristen | Zehn-Jahres-Fristen sind abgelaufen | Ein Verkauf jetzt würde Steuer oder Vorsteuerberichtigung auslösen |
| Erbfall | Mehrere Erben, unterschiedliche Interessen | Einer übernimmt und will weiter vermieten |
Wer ein vermietetes Wohnhaus statt eines Ferienhauses verkauft, findet die Regeln im Beitrag vermietete Immobilie verkaufen.
Wenn Sie unsicher sind, welche Variante zu Ihrem Anliegen passt, ordne ich das im ersten Gespräch mit Ihnen ein.
Zwischenfazit: Die Wertermittlung gibt Ihnen beide Zahlen. Entscheiden Sie dann nach Aufwand, eigener Nutzung und Steuerfristen. Was ich konkret übernehme, gerade wenn Sie nicht in Burg wohnen, zeigt der letzte Abschnitt.
Was ein Makler beim Verkauf einer Ferienimmobilie in Burg (Spreewald) übernimmt
Viele Eigentümer von Ferienhäusern in Burg wohnen nicht in Burg. Hier hilft ein Makler vor Ort am meisten, und mein Sitz in Peitz liegt nicht weit entfernt.
- Für Besichtigungen müssen Sie nicht anreisen. Ich führe die Termine selbst, auf Wunsch sind Sie dabei.
- Gerade Ferienhäuser locken Besucher an, die vor allem einen schönen Nachmittag im Spreewald suchen. Ich lade nur ernsthafte Interessenten ein, deren Vorstellung zur Nutzungsart des Hauses passt. Wer dauerhaft wohnen will, bekommt vor der Besichtigung die Unterlagen zur Nutzungsart, also Bebauungsplan oder Baugenehmigung.
- Besichtigungen lege ich zwischen zwei Buchungen, Fotos entstehen bei Tageslicht und ohne Gästegepäck, und der Übergabetag wird mit den gebuchten Aufenthalten abgestimmt.
- Für die Präsentation sorgen ein Fotograf und Home-Staging aus meinem Partnernetzwerk, dazu maßstabsgetreue Grundrisse und, falls nötig, der Energieausweis.
- Handwerker aus dem Netzwerk übernehmen, was vor dem Verkauf noch gemacht werden muss. Nach der Übergabe auf Wunsch Umzug sowie Gebäudereinigung samt Grün- und Außenanlagen.
- Sie haben einen Ansprechpartner von der ersten Anfrage bis zur Schlüsselübergabe.
Was ich nicht übernehme: Steuer- und Rechtsberatung. Die Fragen zu § 23 EStG, Umsatzsteuer und Bebauungsplan stelle ich mit Ihnen zusammen, beantworten müssen sie Steuerberater, Notar oder Fachanwalt. Auch eine laufende Ferienhausbetreuung mit Gästewechsel biete ich nicht an. Zur Provision: Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch einen Verbraucher müssen sich Verkäufer und Käufer die Provision in gleicher Höhe teilen, wenn der Makler für beide tätig ist (§ 656c BGB). Ob das bei Ihrem Ferienhaus greift und was es konkret bedeutet, bespreche ich im persönlichen Gespräch.
Häufige Fragen
Brauche ich für den Verkauf eines Ferienhauses in Burg (Spreewald) einen Makler? Vorgeschrieben ist das nicht. Sinnvoll ist er vor allem, wenn Sie nicht vor Ort wohnen, das Haus noch vermietet wird oder die Nutzungsart erklärt werden muss. Dann geht es weniger um Inserate als um Vorauswahl, Besichtigungen und die richtigen Unterlagen.
Kann ich eine Ferienwohnung mit laufenden Buchungen verkaufen? Ja. Wer bestehende Buchungen nach dem Übergabetag übernimmt und wie die Einnahmen abgegrenzt werden, muss aber ausdrücklich im Kaufvertrag geregelt werden. Für Anleger sind gesicherte Buchungen ein Argument, für Eigennutzer eher ein Hindernis.
Muss ich beim Verkauf einer Ferienimmobilie Spekulationssteuer zahlen? Wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen, kann der Gewinn nach § 23 EStG steuerpflichtig sein. Die Ausnahme für eigene Wohnzwecke greift bei einem an Gäste vermieteten Ferienhaus in der Regel nicht. Erben übernehmen den Anschaffungszeitpunkt des Erblassers. Die verbindliche Prüfung übernimmt Ihr Steuerberater.
Braucht ein Ferienhaus einen Energieausweis? In der Regel ja, er muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen. Ausgenommen sind Wohngebäude, die für weniger als vier Monate Nutzung im Jahr bestimmt sind (§ 2 Abs. 2 Nr. 8 GModG), sowie Baudenkmäler. Entscheidend ist die Bestimmung des Gebäudes, nicht wie oft es tatsächlich genutzt wurde.
Wo finde ich amtliche Preise für Ferienhäuser im Spreewald? Im Grundstücksmarktbericht des gemeinsamen Gutachterausschusses Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz. Der aktuelle Bericht betrifft das Jahr 2024. Für Burg selbst gibt es dort nur wenige Vergleichsfälle. Bodenrichtwerte stehen in BORIS Land Brandenburg.
Wird das Inventar beim Kaufpreis mitgerechnet? Mitverkauftes Inventar wird üblicherweise mit einem eigenen, realistischen Betrag im Kaufvertrag ausgewiesen, gestützt auf eine Inventarliste. Auf diesen Teil fällt keine Grunderwerbsteuer an, fest Verbautes zählt dagegen zum Grundstück. Die genaue Aufteilung klären Notar und Steuerberater.
Über den Autor
Sebastian Stelzig ist Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c GewO, erteilt durch das Gewerbeamt Peitz. Seit 2012 vermittelt er Immobilien in Cottbus und der umliegenden Region. Dazu kommen laufende Fachfortbildungen, unter anderem zu Nießbrauch und Wohnungsrechten, Wohnflächenberechnung nach WoFlV, Erbbaurecht in der Maklerpraxis, Mietrecht und den neuen Heizungsrichtlinien. Stelzig Immobilien ist ein inhabergeführtes Einzelunternehmen ohne Ladengeschäft: Termine finden bei Ihnen statt, und von der ersten Anfrage über die Vor-Ort-Besichtigung bis zur Schlüsselübergabe liegt jeder Schritt in einer Hand.
Was Ihre Ferienimmobilie in Burg (Spreewald) heute wert ist, klärt ein Termin vor Ort. Schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen und die Art der Immobilie. Ich ordne mit Ihnen ein, ob Verkauf, weitere Vermietung oder erst einmal nur eine Wertermittlung das Richtige ist. Das erste Beratungsgespräch ist unverbindlich und findet bei Ihnen statt, in Ihrem Ferienhaus in Burg. Am schnellsten erreichen Sie mich per Telefon: 0171 4746539 · stelzig@cottbus-immobilienmakler.immo oder über das Eigentümerformular.
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Ein Beitrag beantwortet den Regelfall. Was für Ihre Immobilie gilt, klärt ein Termin bei Ihnen vor Ort. Unverbindlich.