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Kauf, Suche & Finanzierung

Der Notartermin beim Hauskauf in Cottbus: Ablauf und Fristen

Kauf, Suche & FinanzierungVon Sebastian Stelzig

Kurz gesagt

  • Ein Hauskauf wird erst mit der notariellen Beurkundung verbindlich (§ 311b BGB). Was nicht in der Urkunde steht, gilt in aller Regel nicht.
  • Der Notar liest den Vertrag im Termin vollständig vor. Auf das Vorlesen kann niemand verzichten (§ 13 BeurkG).
  • Den Kaufpreis zahlen Sie erst, wenn der Notar Ihnen die Fälligkeit mitteilt. Bis dahin sichert eine Vormerkung im Grundbuch Ihren Anspruch.
  • Eigentümer werden Sie nicht am Notartermin, sondern mit der Eintragung im Grundbuch. Für Cottbus und große Teile des Landkreises Spree-Neiße führt das Amtsgericht Cottbus das Grundbuch.
  • Planen Sie zwischen Beurkundung und Umschreibung eher Monate als Wochen ein.

Der Notartermin beim Hauskauf in Cottbus dauert nach meiner Erfahrung selten länger als ein bis zwei Stunden. Trotzdem schlafen viele Käufer in der Nacht davor schlecht. Das ist verständlich: Sie unterschreiben den größten Vertrag Ihres Lebens, und der Text ist in einer Sprache geschrieben, die niemand im Alltag spricht. Wer den Ablauf kennt, sitzt entspannter am Tisch und stellt die richtigen Fragen zur richtigen Zeit. Und wer in Cottbus kauft, sollte wissen, dass der Weg nach dem Termin derzeit länger dauern kann, als viele denken.

Ich begleite seit 2012 Immobilienverkäufe in Cottbus und Umgebung, den Notartermin eingeschlossen. In diesem Beitrag gehe ich mit Ihnen die drei Phasen durch: was vor dem Termin geklärt sein muss, was im Termin passiert und wie es danach bis zur Schlüsselübergabe und zum Grundbuch weitergeht. Er ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem Vertrag gibt Ihnen der Notar, und das gehört sogar zu seinen Aufgaben.

Warum ein Hauskauf nur beim Notar wirksam wird

Ein Kaufvertrag über ein Grundstück muss notariell beurkundet werden. So steht es in § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB: Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, "bedarf der notariellen Beurkundung". Ein Handschlag, eine E-Mail oder ein unterschriebenes Reservierungsformular reichen nicht. Was verbindlich vereinbart ist, steht deshalb in der Notarurkunde.

Daraus folgt eine Regel, die ich jedem Käufer früh sage: Alles, was Ihnen wichtig ist, muss in den Vertrag. Die Einbauküche, der Übergabetermin, der Schuppen auf dem Nachbargrundstück, den der Verkäufer noch räumen wollte. Das Infoblatt "Der Kauf einer gebrauchten Immobilie" auf notar.de, dem Portal der Bundesnotarkammer, warnt ausdrücklich: Nebenabreden außerhalb der Urkunde sind grundsätzlich unwirksam und können sogar den ganzen Vertrag ungültig machen.

Zwei Begriffe werden dabei oft verwechselt. Beglaubigen heißt, der Notar bestätigt, dass eine Unterschrift echt ist. Beurkunden heißt, der Notar liest den gesamten Vertrag vor, belehrt die Beteiligten und nimmt ihre Erklärungen auf. Für den Hauskauf braucht es die Beurkundung.

Der Notar steht dabei auf keiner Seite. Er hat nach § 14 Abs. 1 BNotO "nicht eine Partei zu vertreten, sondern die Beteiligten unabhängig und unparteiisch zu betreuen". Das unterscheidet ihn von einem Anwalt, den Sie selbst beauftragen, und es ist der Grund, warum Sie ihm im Termin jede Frage stellen dürfen, auch die vermeintlich dumme.

Praktisch fängt der Notartermin ein paar Wochen vorher an, mit dem Entwurf.

Vor dem Termin: Entwurf, Finanzierung und die offenen Fragen

Wer den Notar aussucht

Käufer und Verkäufer können den Notar frei bestimmen. Weil nach dem Gesetz grundsätzlich die Käuferseite die Kosten der Beurkundung trägt, hat sie in der Praxis meist das erste Wort bei der Wahl. Notare im Raum Cottbus finden Sie über die Notarsuche der Bundesnotarkammer, auf die auch die Notarkammer Brandenburg verweist.

Der Vertragsentwurf

Der Notar bereitet den Kaufvertrag vor. Dafür braucht er die Daten beider Seiten, den Kaufpreis, die Grundbuchdaten und alles, was vereinbart werden soll. Bei der Frist kommt es darauf an, von wem Sie kaufen. Kaufen Sie als Verbraucher von einem Unternehmer, etwa von einem Bauträger oder einer Wohnungsgesellschaft, liegt ein Verbrauchervertrag vor (§ 310 Abs. 3 BGB). Dann gilt § 17 Abs. 2a BeurkG: Der Notar soll Ihnen den beabsichtigten Vertragstext "im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung" zur Verfügung stellen. Wird die Frist unterschritten, sollen die Gründe in der Urkunde stehen. Beim typischen Hauskauf von privat an privat gilt diese Frist nicht. Üblich ist ein Entwurf vorab trotzdem. Kommt keiner, fordern Sie ihn beim Notariat an. Nehmen Sie sich Zeit zum Lesen. Ein Termin, der wegen einer offenen Frage um eine Woche verschoben wird, kostet weniger als ein Vertrag, den Sie im Nachhinein bereuen.

Beim Lesen des Entwurfs lohnt der Blick auf diese Punkte:

  • Kaufpreis und Aufteilung, falls Inventar wie die Einbauküche gesondert ausgewiesen wird
  • Übergabetermin und was bis dahin geräumt sein muss
  • Regelung zur Haftung für Mängel, meist als Ausschluss formuliert
  • Belastungen im Grundbuch, die gelöscht werden, und solche, die Sie übernehmen (etwa ein Wegerecht)
  • Fälligkeitsvoraussetzungen, Zahlungsweg, Zahlungsfrist und was bei verspäteter Zahlung gilt
  • Erschließungs- und Anliegerbeiträge: wer zahlt, was noch abgerechnet wird

Fragen dazu stellen Sie am besten vor dem Termin, per Telefon oder E-Mail an das Notariat. Im Termin geht es dann nur noch um Feinheiten. Wer den Entwurf prüft und worauf es bei einzelnen Klauseln ankommt, habe ich ausführlich im Beitrag Kaufvertrag für eine Immobilie in Cottbus prüfen lassen beschrieben.

Die Finanzierung muss vorher stehen

Die Notarkammer Brandenburg formuliert es knapp: Die Finanzierung sollte vor der Beurkundung feststehen. Mit der Unterschrift verpflichten Sie sich zur Zahlung, ganz gleich, ob die Bank am Ende zusagt. Gehen Sie also erst mit einer verbindlichen Finanzierungszusage zum Notar, nicht mit einer Vorabbestätigung. Was die Bank dafür sehen will, habe ich in einem eigenen Beitrag zusammengestellt: welche Unterlagen die Bank braucht.

Checkliste: Was Sie zum Notartermin mitbringen

Was Warum
Gültiger Personalausweis oder Reisepass Der Notar muss Sie identifizieren. Bei Immobilienkäufen gilt das Geldwäschegesetz, ein abgelaufenes Dokument reicht dann nicht (§ 12 GwG).
Steuer-Identifikationsnummer Der Notar meldet den Kauf dem Finanzamt, und diese Anzeige muss Ihre Steuer-ID enthalten (§ 20 GrEStG). Meist wird sie schon vorab abgefragt.
Ihr Exemplar des Entwurfs mit Notizen Damit Sie Ihre offenen Fragen im Termin nicht vergessen.
Finanzierungszusage und Daten der Bank Für die Grundschuld, die oft direkt im Anschluss beurkundet wird.
Bei Ehepaaren oder Paaren: beide Käufer Wer im Grundbuch stehen soll, muss in der Regel selbst erscheinen oder sich wirksam vertreten lassen.

Ihr Fahrplan für die Wochen vor dem Termin, in dieser Reihenfolge:

  1. Verbindliche Finanzierungszusage der Bank einholen.
  2. Entwurf beim Notariat anfordern und in Ruhe lesen.
  3. Offene Fragen gesammelt ans Notariat schicken, Änderungen einarbeiten lassen.
  4. Die Formulare der Bank für die Grundschuld rechtzeitig ans Notariat geben.
  5. Gültigkeit von Ausweis oder Reisepass prüfen, Steuer-ID heraussuchen.
  6. Zum Termin den Entwurf mit Ihren Notizen mitnehmen und die Fragen der Reihe nach stellen.

Zwischenfazit: Die eigentliche Arbeit liegt vor dem Termin. Wer den Entwurf gelesen, seine Fragen geklärt und die Finanzierung gesichert hat, erlebt den Notartermin als Formsache. Was dort genau geschieht, zeige ich Ihnen jetzt.

Wie läuft der Notartermin beim Hauskauf ab?

Der Notar prüft die Ausweise, liest den Kaufvertrag vollständig vor und erklärt die einzelnen Regelungen. Sie können jederzeit nachfragen, Änderungen werden direkt eingearbeitet. Danach genehmigen Käufer und Verkäufer den Text und unterschreiben eigenhändig, zuletzt unterschreibt der Notar. Häufig folgt direkt die Beurkundung der Grundschuld für Ihre Bank.

Der Ablauf in Kurzform:

  1. Prüfung der Ausweise
  2. Vorlesen des gesamten Vertrags
  3. Fragen und Änderungen direkt im Text
  4. Genehmigung und Unterschrift aller Beteiligten, zuletzt des Notars
  5. Auflassung
  6. bei Finanzierung: Bestellung der Grundschuld

Vorlesen muss der Notar. Nach § 13 Abs. 1 BeurkG muss der Inhalt der Niederschrift "in Gegenwart des Notars den Beteiligten vorgelesen" werden. Auf das Vorlesen kann man nicht verzichten. Das zieht sich bei einem Hauskaufvertrag gern eine Stunde hin, und fast immer kommt dabei eine Frage auf, die vorher niemand bedacht hatte. Genau dafür ist der Termin da.

Der Notar hat außerdem eine Belehrungspflicht. Er soll den Willen der Beteiligten erforschen und sie "über die rechtliche Tragweite des Geschäfts belehren" (§ 17 Abs. 1 BeurkG). Wenn Sie etwas nicht verstehen, sagen Sie es. Der Satz "Das ist bei allen Verträgen so" ist keine Antwort, die Sie hinnehmen müssen.

Finanzieren Sie über ein Darlehen, bestellt der Notar meist direkt im Anschluss die Grundschuld zugunsten Ihrer Bank. Das Infoblatt "Der Kauf einer gebrauchten Immobilie" auf notar.de empfiehlt, das möglichst gleich nach der Beurkundung des Kaufvertrags zu erledigen. Dafür braucht der Notar die Formulare der Bank, die Sie oder Ihre Bank vorab ans Notariat schicken.

Im selben Termin erklären Käufer und Verkäufer in der Regel auch die Auflassung, also die Einigung darüber, dass das Eigentum übergehen soll. Sie muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Seiten vor einer zuständigen Stelle erklärt werden, und dafür ist unter anderem jeder Notar zuständig (§ 925 Abs. 1 BGB). Eine Auflassung unter einer Bedingung ist unwirksam. Deshalb braucht es den Schutzmechanismus, um den es im nächsten Abschnitt geht.

Nach dem Notartermin: der Weg bis ins Grundbuch

Nach der Unterschrift sind Sie vertraglich gebunden, aber noch nicht Eigentümer. Das Eigentum an einem Grundstück geht erst mit der Eintragung ins Grundbuch über, die Einigung allein genügt nicht (§ 873 Abs. 1 BGB). Bis dahin arbeitet der Notar eine Reihe von Schritten ab. Die Reihenfolge sieht typischerweise so aus:

Schritt Was passiert Worauf Sie achten
1. Vormerkung Der Notar beantragt die Eigentumsvormerkung (Auflassungsvormerkung) für Sie im Grundbuch. Spätere Verfügungen über das Grundstück sind Ihnen gegenüber unwirksam, soweit sie Ihren Anspruch beeinträchtigen (§ 883 Abs. 2 BGB).
2. Vorkaufsrecht der Gemeinde Der Kaufvertrag wird der Gemeinde mitgeteilt. Besteht ein gemeindliches Vorkaufsrecht, kann sie es nur binnen drei Monaten nach Mitteilung ausüben (§ 28 Abs. 2 BauGB). Ohne Nachweis, dass das Vorkaufsrecht nicht besteht oder nicht ausgeübt wird, trägt das Grundbuchamt Sie nicht ein (§ 28 Abs. 1 BauGB). Beim Kauf einer Eigentumswohnung entfällt es (§ 24 Abs. 2 BauGB).
3. Löschungsunterlagen Der Notar holt bei der Bank des Verkäufers die Unterlagen ein, um alte Grundschulden zu löschen. In der Regel werden alte Darlehen aus Ihrem Kaufpreis abgelöst. Wie genau, regelt der Vertrag.
4. Fälligkeitsmitteilung Liegen alle Voraussetzungen vor, teilt Ihnen der Notar mit, dass der Kaufpreis fällig ist. Erst jetzt zahlen. Vorher überweisen Sie nichts.
5. Zahlung und Übergabe Sie zahlen innerhalb der vereinbarten Frist. Der Verkäufer bestätigt den Eingang, die Übergabe erfolgt meist nach Zahlung. Ab wann Nutzen und Lasten auf Sie übergehen, steht im Vertrag, meist ist es der Tag der Übergabe. Zahlungsfrist und Folgen bei Verzug stehen ebenfalls im Vertrag. Zählerstände bei der Übergabe festhalten, Schlüssel vollständig übernehmen.
6. Grunderwerbsteuer Das Finanzamt erhält die Anzeige des Notars und schickt Ihnen den Steuerbescheid. Fällig ist die Steuer einen Monat nach Bekanntgabe. Nach Zahlung erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung (§ 22 GrEStG).
7. Umschreibung Liegen Zahlung, Bescheinigung und Vorkaufsrechtsnachweis vor, beantragt der Notar die Eintragung als Eigentümer. Erst mit der Eintragung sind Sie Eigentümer. Die Vormerkung wird danach gelöscht.

Die Bundesnotarkammer nennt die Fälligkeitsvoraussetzungen in derselben Logik: erforderliche Genehmigungen, eingetragene Eigentumsvormerkung, Löschungsunterlagen und keine Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Gemeinde. Ihr Satz dazu lässt keinen Spielraum: Erst wenn die Fälligkeitsmitteilung vorliegt, muss der Kaufpreis gezahlt werden.

Eine feste Gesamtdauer kann Ihnen niemand seriös versprechen. Die drei Monate beim Vorkaufsrecht sind eine gesetzliche Höchstfrist für die Gemeinde. Wie schnell die übrigen Schritte gehen, hängt an der Bank des Verkäufers, an der Gemeinde, am Finanzamt und am Grundbuchamt.

Ein Gedanke am Rand, weil er mir immer wieder begegnet: Viele Käufer wollen nach der Unterschrift sofort renovieren. Verständlich, schließlich sind die Pläne längst gemacht. Bis zur Übergabe gehört das Haus aber dem Verkäufer, und auch danach sind Sie bis zur Umschreibung nur durch die Vormerkung gesichert. Was vor der Übergabe im Haus passieren darf, gehört deshalb als Regelung in den Vertrag und nicht in ein Gespräch auf der Einfahrt.

Zwischenfazit: Der Notar sorgt dafür, dass niemand ungesichert vorleistet. Sie zahlen erst, wenn Ihr Anspruch im Grundbuch gesichert ist, und der Verkäufer gibt das Eigentum erst ab, wenn das Geld da ist. Wie lange das in Cottbus dauert, hängt auch an einer Behörde vor Ort.

Notartermin und Grundbuch in Cottbus und im Landkreis Spree-Neiße

Grundbücher führen in Deutschland die Amtsgerichte (§ 1 Abs. 1 GBO). Für die Stadt Cottbus ist das Amtsgericht Cottbus zuständig. Nach dem Brandenburgischen Gerichtsorganisationsgesetz gehören zu seinem Bezirk außerdem zahlreiche Gemeinden im Landkreis Spree-Neiße, darunter Peitz, Forst (Lausitz), Spremberg, Döbern, Drebkau, Kolkwitz und Burg (Spreewald). Auch Guben, Jänschwalde und Schenkendöbern gehören zum Bezirk, dort arbeitet die Zweigstelle des Amtsgerichts in Guben. Liegt Ihr Haus in einem dieser Orte, entscheidet also dasselbe Amtsgericht über Ihre Eintragung.

Das hat praktische Folgen für Ihre Zeitplanung. Das Amtsgericht Cottbus weist auf seiner Website (Stand 05.11.2026) auf deutlich verlängerte Bearbeitungszeiten in der Grundbuchabteilung hin. Für Sie bedeutet das: Die Eintragung der Vormerkung kann dauern, und damit verschiebt sich auch die Fälligkeit des Kaufpreises. Planen Sie den Auszug aus Ihrer Mietwohnung und das Ende der Bereitstellungsfrist Ihres Darlehens mit Puffer. Ein Kündigungstermin, der auf eine schnelle Umschreibung wettet, ist in dieser Lage riskant.

Ein angenommenes Beispiel: Ein Paar kauft von privat ein Haus in Kolkwitz und will die Mietwohnung in Cottbus gleich nach dem Notartermin kündigen. Die eigentliche Frage lautet aber, wann es einziehen kann. Das hängt an der Fälligkeitsmitteilung, und die wiederum an der Eintragung der Vormerkung beim Amtsgericht Cottbus. Sinnvoller ist es, im Vertrag die Übergabe nach Zahlung festzuhalten und die Wohnung erst zu kündigen, wenn die Fälligkeit absehbar ist. Dann zahlt niemand auf Verdacht doppelt Miete, und niemand zieht in ein Haus, das noch nicht übergeben ist.

Für die Kosten rund um den Termin gilt in Brandenburg:

  • Die Grunderwerbsteuer beträgt 6,5 Prozent des Kaufpreises, festgelegt durch das Brandenburger Gesetz über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer. Fällig wird sie einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Die Details stehen in meinem Beitrag zur Grunderwerbsteuer in Brandenburg.
  • Notar- und Grundbuchkosten richten sich beide nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und hängen am Geschäftswert, also im Wesentlichen am Kaufpreis. Beim Notar fallen eine Gebühr für die Beurkundung und meist Gebühren für Vollzug und Betreuung an, das Grundbuchamt rechnet seine Eintragungen gesondert ab. Die genaue Höhe für Ihren Fall nennt Ihnen das Notariat vorab. Die Beratung durch den Notar zum Vertrag ist laut Infoblatt auf notar.de in der Beurkundungsgebühr bereits enthalten.
  • Die Maklerprovision wird beim Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung durch Verbraucher gesetzlich zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, wenn der Makler für beide Seiten tätig ist.

Diese Posten kommen zum Kaufpreis hinzu. Fürs Eigenkapital gibt es keine Faustregel, ich empfehle aber, mindestens die Nebenkosten aus eigenen Mitteln einzuplanen. Wie viel Eigenkapital die Bank erwartet, entscheidet sie.

Zwischenfazit: Regional entscheidet weniger der Notar als das Grundbuchamt über das Tempo. Wer in Cottbus oder im Umland kauft, plant die Zeit zwischen Termin und Umschreibung großzügig. Was ich rund um den Termin für Käufer übernehme und was ausdrücklich nicht, steht im nächsten Abschnitt.

Was ich als Makler rund um den Notartermin übernehme

Kaufen Sie ein Haus, das ich vermarkte, bin ich vom ersten Gespräch bis zur Schlüsselübergabe Ihr fester Ansprechpartner, den Notartermin eingeschlossen. Wechselnde Zuständigkeiten gibt es dabei nicht. Für Sie als Käufer heißt das konkret:

  • Ich kümmere mich darum, dass die Objektunterlagen wie Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse und Energieausweis vollständig vorliegen, bevor der Notar den Entwurf aufsetzt.
  • Ich bin beim Termin dabei und kenne die Absprachen aus der Verhandlung. Sehe ich, dass eine davon im Entwurf fehlt, spreche ich es vor der Unterschrift an.
  • Ich organisiere die Übergabe des Hauses und die Schlüsselübergabe.
  • Für die Finanzierung stelle ich auf Wunsch den Kontakt zu Sandra Beuthner her, die mit über 400 Banken arbeitet. Auf Konditionen habe ich keinen Einfluss, darüber entscheidet die Bank.

Was ich nicht mache: Ich berate Sie nicht rechtlich zum Vertrag und bewerte keine Klauseln. Das ist Aufgabe des Notars, der dafür unparteiisch ist, oder eines Anwalts, den Sie selbst beauftragen. Wenn ich im Entwurf etwas sehe, das von der Absprache abweicht, sage ich es. Ob die Formulierung rechtlich trägt, beurteilt der Notar.

Und falls Sie noch gar kein Haus gefunden haben: Über einen Suchauftrag erfahren Sie von passenden Objekten, auch von solchen, die noch nicht öffentlich angeboten werden. Einen Überblick über den Markt finden Sie auf der Seite zu Immobilien in Cottbus.

Häufige Fragen

Wie lange dauert der Notartermin beim Hauskauf? Nach meiner Erfahrung sollten Sie für einen normalen Hauskaufvertrag ein bis zwei Stunden einplanen. Der Notar muss den gesamten Vertrag vorlesen, dazu kommen Ihre Fragen. Folgt direkt die Beurkundung der Grundschuld, verlängert sich der Termin.

Kann ich auf das Vorlesen des Vertrags verzichten? Nein. Nach § 13 BeurkG muss die Niederschrift in Gegenwart des Notars vorgelesen werden. Das Infoblatt auf notar.de stellt klar, dass ein Verzicht nicht möglich ist und den Vertrag unwirksam machen würde.

Müssen Käufer und Verkäufer gleichzeitig beim Notar sein? Für die Auflassung verlangt § 925 BGB die gleichzeitige Anwesenheit beider Teile. Persönlich erscheinen muss aber nicht jeder: Eine Vertretung ist möglich, etwa mit Vollmacht. Wie das in Ihrem Fall sauber geregelt wird, klären Sie vorab mit dem Notariat.

Wann zahle ich den Kaufpreis? Erst nach der Fälligkeitsmitteilung des Notars. Er verschickt sie, wenn die Vormerkung eingetragen ist, erforderliche Genehmigungen vorliegen, die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht nicht ausübt und die Löschungsunterlagen für alte Belastungen da sind. Eine Zahlung vorher schützt Sie nicht.

Kann ich nach dem Notartermin noch zurücktreten? Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn der Vertrag ein Rücktrittsrecht vorsieht oder das Gesetz es in bestimmten Lagen einräumt. Ein Widerrufsrecht wie beim Online-Kauf sollten Sie nicht erwarten. Ob und wie Sie sich lösen können, steht im Vertrag, und beurteilen kann das der Notar oder ein Anwalt.

Wann bekomme ich die Schlüssel? Das regelt der Kaufvertrag. Meist wird die Übergabe an die vollständige Zahlung des Kaufpreises geknüpft, also an einen Zeitpunkt nach der Fälligkeitsmitteilung. Am Notartermin selbst wechseln die Schlüssel in der Regel noch nicht den Besitzer.

Was kostet der Notar beim Hauskauf? Die Kosten hängen am Kaufpreis und richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Beurkundung zahlt grundsätzlich der Käufer. Eine Kostenaufstellung bekommen Sie vom Notariat vor dem Termin.


Über den Autor

Sebastian Stelzig ist Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c GewO, erteilt durch das Gewerbeamt Peitz. Seit 2012 vermittelt er Immobilien in Cottbus und der umliegenden Region. Dazu kommen laufende Fachfortbildungen, unter anderem zu Nießbrauch und Wohnungsrechten, Wohnflächenberechnung nach WoFlV, Erbbaurecht in der Maklerpraxis, Mietrecht und den neuen Heizungsrichtlinien. Stelzig Immobilien ist ein inhabergeführtes Einzelunternehmen ohne Ladengeschäft: Termine finden bei Ihnen statt, und von der ersten Anfrage bis zur Schlüsselübergabe liegt jeder Schritt in einer Hand.

Dieser Beitrag informiert über den Ablauf und ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Ihrem Vertrag beantwortet der beurkundende Notar.


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