Kauf, Suche & FinanzierungVon Sebastian Stelzig
Kurz gesagt
- Ein Immobilienkaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Notar belehrt beide Seiten neutral, vertritt aber nicht Ihre Interessen und sagt nichts zum Preis.
- Kaufen Sie von einem Unternehmer, etwa einem Bauträger, soll Ihnen der Notar den Entwurf im Regelfall zwei Wochen vorher schicken. Beim Kauf von privat ist diese Frist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
- Eine Prüfung nur in Ihrem Interesse übernimmt eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Immobilienrecht. Ihr Makler kann abgleichen, ob der Vertrag das Verhandelte abbildet.
- Die wichtigsten Stellen im Entwurf: Kaufpreisfälligkeit, Vormerkung, Lastenfreistellung, Haftungsausschluss, Übergabetermin, Inventar.
- In Brandenburg klärt der Notar zusätzlich, ob eine Grundstücksverkehrsgenehmigung nötig ist. Je nach Lage kommen Sanierungsgebiet oder Vorkaufsrecht der Stadt hinzu.
Der Entwurf liegt im Briefkasten oder im Postfach, zwölf Seiten, viele Paragrafen, und der Notartermin steht schon im Kalender. Wer in Cottbus ein Haus oder eine Wohnung kauft, stellt sich an diesem Punkt fast immer dieselbe Frage: Soll ich den Kaufvertrag für die Immobilie prüfen lassen, und wenn ja, von wem? Seit 2012 vermittle ich Immobilien im Raum Cottbus. Die Verhandlungen führe ich selbst, und beim Notartermin sitze ich mit am Tisch. Die kurze Antwort: Der Notar prüft weniger, als die meisten denken. Den Rest übernehmen Sie selbst und, wenn der Vertrag Besonderheiten hat, ein Anwalt, der nur auf Ihrer Seite steht.
Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Er zeigt Ihnen, worauf es ankommt, wenn Sie einen Kaufvertrag für eine Immobilie in Cottbus prüfen lassen: welche Stellen im Entwurf Gewicht haben, was hier und im Landkreis Spree-Neiße zusätzlich im Vertrag steht und wann sich ein Anwalt lohnt.
Prüft der Notar den Kaufvertrag nicht sowieso?
Teilweise. Der Notar prüft, ob der Kaufvertrag wirksam ist und den Grundbuchstand korrekt abbildet, und er belehrt Käufer und Verkäufer neutral über die rechtliche Tragweite. Ob der Kaufpreis angemessen ist, in welchem Zustand das Gebäude ist und ob einzelne Klauseln für Sie günstig sind, prüft er nicht.
Das überrascht viele Käufer. Dabei ist die Rolle des Notars klar geregelt. Ein Kaufvertrag über ein Grundstück, ein Haus oder eine Eigentumswohnung muss nach § 311b Abs. 1 BGB notariell beurkundet werden. Nach § 17 Abs. 1 BeurkG soll der Notar dabei den Willen der Beteiligten erforschen, den Sachverhalt klären, über die rechtliche Tragweite belehren und darauf achten, dass unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden.
Das ist viel. Aber es ist eine neutrale Rolle. Der Notar ist für Käufer und Verkäufer zugleich da. Er erklärt Ihnen, was eine Klausel bedeutet. Ob sie für Sie günstig ist oder ob das Dach in fünf Jahren neu muss, gehört nicht zu seinem Auftrag.
Wer also fragt "Kaufvertrag prüfen lassen, ja oder nein?", meint eigentlich zwei verschiedene Prüfungen: die rechtliche und die wirtschaftliche. Wer welche übernimmt, kläre ich weiter unten. Vorher geht es um die Zeit, die Sie zum Lesen haben, und da gibt es eine Falle.
Die Zwei-Wochen-Frist: wann sie gilt und wann nicht
Die Frist kennen viele. Für wen sie gilt, wissen weniger. Nach § 17 Abs. 2a BeurkG soll der Notar bei Verbraucherverträgen dem Verbraucher den beabsichtigten Vertragstext zur Verfügung stellen, und zwar "im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung". Wird die Frist unterschritten, sollen die Gründe in der Niederschrift angegeben werden.
Der entscheidende Begriff ist "Verbrauchervertrag". Das BGB versteht darunter einen Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (§ 310 Abs. 3 BGB). Für Sie heißt das:
| Wer verkauft? | Wer kauft? | Gilt die Zwei-Wochen-Frist? |
|---|---|---|
| Bauträger, Wohnungsunternehmen, gewerblicher Verkäufer | Privatperson | Ja, im Regelfall zwei Wochen |
| Privatperson | Privatperson | Gesetzlich nicht vorgeschrieben |
| Privatperson | Unternehmen | Ja, zugunsten des privaten Verkäufers |
Beim typischen Gebrauchtkauf in Cottbus, also Haus oder Wohnung von privat an privat, schreibt das Gesetz die zwei Wochen demnach nicht vor. Fragen Sie deshalb schon bei der Terminvereinbarung, wann der Entwurf kommt. Kommt er spät, bitten Sie um mehr Zeit oder einen späteren Termin. Darum zu bitten, ist völlig in Ordnung, auch ohne Frist im Gesetz.
Was gilt unabhängig davon? Der Entwurf ist ein Entwurf. Wenn Ihnen ein Datum oder eine Regelung nicht passt, melden Sie das dem Notariat, und es kommt eine zweite Fassung. Fragen zu Übergabe, Mängeln oder Inventar gehören vor den Termin. Im Termin wird der Vertrag verlesen, und dort noch Grundsätzliches zu verhandeln, kostet Nerven und manchmal einen neuen Termin.
Der Entwurf sieht abschreckend aus, und es ist verlockend, ihn bis kurz vor dem Termin liegen zu lassen. Dann kommen die Fragen am Abend davor. Lesen Sie ihn lieber gleich in den ersten Tagen einmal ganz, mit einem Stift in der Hand. So bleibt Zeit, offene Punkte beim Notariat zu klären und eine zweite Fassung abzuwarten, bevor Sie am Tisch sitzen.
Zwischenfazit: Der Notar sorgt für einen wirksamen, verständlichen Vertrag. Zwei Wochen Lesezeit sieht das Gesetz im Regelfall nur beim Kauf vom Unternehmer vor, beim Kauf von privat müssen Sie sich die Zeit selbst nehmen. Welche Stellen Sie dabei lesen sollten, zeigt die Checkliste im nächsten Abschnitt.
Checkliste: Diese Stellen im Kaufvertragsentwurf sollten Sie lesen
Jeder Notar formuliert etwas anders, die Bausteine sind aber fast immer dieselben. Gehen Sie den Entwurf mit dieser Liste durch und markieren Sie, was Ihnen unklar ist.
| Vertragsteil | Worauf Sie achten | Was das für Sie bedeutet |
|---|---|---|
| Kaufgegenstand | Stimmen Grundbuchblatt, Flurstücke und bei Wohnungen die Nummer des Sondereigentums? Sind Stellplatz, Garage oder Keller mit erfasst? | Ein Flurstück oder eine Garage als eigenes Teileigentum, die hier fehlen, sind nicht mitverkauft. |
| Kaufpreis und Fälligkeit | Wann ist der Preis fällig? An welche Voraussetzungen ist die Fälligkeitsmitteilung des Notars geknüpft? | Sie sollten erst zahlen, wenn Ihr Erwerb gesichert ist. |
| Auflassungsvormerkung | Wird zu Ihren Gunsten eine Vormerkung ins Grundbuch eingetragen, bevor Sie zahlen? | Nach § 883 Abs. 2 BGB sind spätere Verfügungen insoweit unwirksam, als sie Ihren Anspruch vereiteln oder beeinträchtigen würden. |
| Lastenfreistellung | Was passiert mit eingetragenen Grundschulden des Verkäufers? Wer löscht sie, aus welchem Geld? | Sie wollen das Objekt ohne die Schulden des Verkäufers. |
| Belastungen, die bleiben | Werden Rechte übernommen, etwa Wegerechte, Leitungsrechte, ein Wohnrecht oder Nießbrauch? | Ein bleibendes Recht kann Nutzung und Wert deutlich verändern. |
| Haftungsausschluss | Steht dort "gekauft wie gesehen" oder ein vergleichbarer Ausschluss? Welche Mängel hat der Verkäufer ausdrücklich offengelegt? | Ausgeschlossene Mängel tragen Sie selbst. Grenzen setzt § 444 BGB. |
| Besitzübergang | An welchem Datum gehen Schlüssel, Kosten, Lasten und Gefahr auf Sie über? Passt das zu Ihrer Finanzierung und Ihrem Umzug? | Ab diesem Tag zahlen Sie Grundsteuer, Versicherung, Hausgeld. |
| Mitverkauftes Inventar | Küche, Markise, Gartenhaus: Ist geregelt, was bleibt? Gibt es einen gesonderten Betrag? | Zubehör ist im Zweifel mitverkauft (§ 311c BGB). Eine klare Liste verhindert Streit bei der Übergabe. |
| Vermietung | Bei vermieteten Objekten: Gehen Mietverträge und Kaution über, ab wann stehen Ihnen die Mieten zu? | Kauf bricht nicht Miete: Sie treten in bestehende Mietverträge ein (§ 566 BGB). |
| Wohnungseigentum | Wie wird das laufende Hausgeld abgegrenzt? Sind Sonderumlagen beschlossen? | Beschlüsse der Eigentümerversammlung können Sie Geld kosten. |
| Finanzierungsvollmacht | Darf Ihre Bank schon vor der Umschreibung eine Grundschuld eintragen lassen? | Ohne diese Klausel muss der Verkäufer bei der Grundschuld Ihrer Bank eigens mitwirken. Ihre Bank zahlt das Darlehen in der Regel erst aus, wenn die Grundschuld bestellt ist. |
| Kosten | Wer trägt Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer? | Nach der gesetzlichen Grundregel trägt der Käufer die Kosten von Beurkundung und Grundbucheintragung (§ 448 Abs. 2 BGB). Der Vertrag kann es anders regeln. |
Ein Wort zum Haftungsausschluss, weil er die meisten Fragen auslöst. Bei gebrauchten Häusern und Wohnungen ist er die Regel. Auf ihn kann sich der Verkäufer nach § 444 BGB nicht berufen, "soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat". Ob ein konkreter Mangel darunter fällt, kann ich nicht beurteilen, und das sollte auch niemand im Vorbeigehen tun. Praktisch heißt das: Der feuchte Fleck im Keller, den Sie bei der Besichtigung gesehen haben, und der Satz des Verkäufers "die Heizung ist neu" gehören schriftlich in den Vertrag. Welche Unterlagen und Fragen Sie dafür vorher sammeln, steht in meinem Beitrag dazu, was Sie zur Besichtigung mitbringen sollten.
Wenn Sie beim Durchgehen dieser Liste an einer Stelle hängen bleiben, notieren Sie die Frage für das Notariat. Suchen Sie in Cottbus noch oder möchten Sie selbst verkaufen? Das erste Beratungsgespräch ist unverbindlich und findet bei Ihnen statt. Rufen Sie an: 0171 4746539.
Zwischenfazit: Am meisten Gewicht haben Fälligkeit, Vormerkung, Lastenfreistellung und Haftungsausschluss. Was Sie bei der Besichtigung gesehen oder gehört haben, gehört schriftlich in den Vertrag.
Einige Klauseln fehlen in dieser Liste bewusst. Sie hängen mit Brandenburg oder mit der Lage des Grundstücks zusammen, und um die geht es jetzt.
Kaufvertrag in Cottbus und Brandenburg: was hier zusätzlich im Vertrag steht
Bei Kaufverträgen in Cottbus, Peitz, Spremberg oder Guben stellt sich eine Frage, die es in München oder Köln nicht gibt: ob eine Grundstücksverkehrsgenehmigung nötig ist. Dazu kommen zwei Punkte, die bundesweit gelten, aber je nach Lage auch hier greifen. Alle drei entscheiden mit darüber, wann Sie im Grundbuch stehen.
Grundstücksverkehrsgenehmigung
In den Ländern, die 1990 beigetreten sind, also auch in Brandenburg, gilt die Grundstücksverkehrsordnung. Nach § 2 Abs. 1 GVO brauchen die Auflassung eines Grundstücks und der Kaufvertrag darüber eine Genehmigung. Hintergrund sind mögliche Rückübertragungsansprüche aus der Zeit vor 1990.
Das Gesetz kennt mehrere Ausnahmen. Die Genehmigung entfällt zum Beispiel, wenn im Grundbuch kein Anmeldevermerk nach dem Vermögensgesetz eingetragen ist, oder wenn der Verkäufer sein Eigentum selbst schon mit einer Genehmigung erworben hat, die nach dem 28. September 1990 erteilt wurde. Ob eine Genehmigung nötig ist, klärt der Notar anhand des Grundbuchs. Sagt der Entwurf dazu nichts, fragen Sie nach. Fehlt sie, wo sie nötig ist, darf das Grundbuchamt nicht umschreiben (§ 2 Abs. 2 GVO). Ob Sie vorher zahlen, regelt Ihr Vertrag.
Sanierungsgebiet
Liegt ein Grundstück in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet, braucht der Verkauf in der Regel nach § 144 Abs. 2 BauGB die schriftliche Genehmigung der Gemeinde. Ob das zutrifft, sehen Sie im Grundbuch: Das Grundbuchamt trägt dort einen Sanierungsvermerk ein (§ 143 Abs. 2 BauGB). Steht ein solcher Vermerk im Auszug, fragen Sie vor dem Termin nach einem möglichen Ausgleichsbetrag für die sanierungsbedingte Bodenwertsteigerung (§ 154 BauGB) und danach, wer ihn nach dem Vertrag trägt.
Ein typisiertes Beispiel: Angenommen, Sie kaufen ein älteres Reihenhaus in Cottbus. Der Entwurf kommt, und beim ersten Lesen fällt Ihnen im Grundbuchteil ein Sanierungsvermerk auf. Sie rufen in den ersten Tagen beim Notariat an und fragen, ob ein Ausgleichsbetrag anfallen kann und wer ihn nach dem Entwurf trägt. Der Hintergrund: Zu entrichten ist der Betrag erst nach Abschluss der Sanierung (§ 154 Abs. 3 BauGB), und zahlen muss ihn der Eigentümer (Abs. 1). Ist die Sanierung beim Kauf noch nicht abgeschlossen, können das am Ende Sie sein. Fragen Sie deshalb auch, ob der Verkäufer den Betrag schon mit der Stadt abgelöst hat. Das lässt § 154 Abs. 3 BauGB vor Abschluss der Sanierung zu. Das Notariat nimmt eine Regelung dazu auf und schickt eine zweite Fassung. Im Termin ist dann nichts Grundsätzliches mehr offen, und Sie wissen, dass zwischen Unterschrift und Umschreibung noch die Genehmigung der Stadt und die Erklärung zu ihrem Vorkaufsrecht liegen. Im Sanierungsgebiet hat die Gemeinde nämlich auch ein Vorkaufsrecht (§ 24 Abs. 1 Nr. 3 BauGB).
Vorkaufsrecht der Stadt
Für bestimmte Gebiete steht der Gemeinde ein Vorkaufsrecht zu. Kaufen Sie eine Eigentumswohnung, hat sie keines (§ 24 Abs. 2 BauGB). Beim Haus oder Grundstück trägt das Grundbuchamt Sie nach § 28 Abs. 1 BauGB erst als Eigentümer ein, wenn nachgewiesen ist, dass die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht nicht ausübt oder keines hat. Ausüben kann sie es binnen drei Monaten nach Mitteilung des Vertrags. Das Notariat fragt dafür bei der Stadt Cottbus oder der zuständigen Gemeinde im Umland nach. Für Ihre Zeitplanung sollten Sie die mögliche Wartezeit kennen.
Was nach der Beurkundung mit Ihrem Vertrag passiert
Nach § 195 BauGB schickt der Notar jeden Grundstückskaufvertrag in Abschrift an den Gutachterausschuss. Für die kreisfreie Stadt Cottbus gibt es einen eigenen Ausschuss, für die Landkreise Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz einen gemeinsamen (Übersicht der Gutachterausschüsse in Brandenburg). Aus diesen Verträgen entstehen die Bodenrichtwerte und Marktberichte, die später wieder in Bewertungen einfließen.
Notare finden Sie über die Notarkammer Brandenburg. Wer den Notar auswählt, klären Käufer und Verkäufer am besten, bevor der Entwurf in Auftrag geht.
Zwischenfazit: In Brandenburg hängt die Umschreibung an der Grundstücksverkehrsgenehmigung, falls eine nötig ist, im Sanierungsgebiet an der Genehmigung der Gemeinde und beim Haus am Nachweis zum Vorkaufsrecht. Einholen müssen Sie davon nichts selbst, die Dauer sollten Sie aber einplanen. Bleibt die Frage, bei wem Sie den Kaufvertrag für Ihre Immobilie in Cottbus in Ihrem Interesse prüfen lassen.
Wer prüft was? Notar, Anwalt, Makler im Vergleich
Wer in Cottbus einen Kaufvertrag für eine Immobilie prüfen lassen will, kann damit drei verschiedene Leistungen meinen, und jede hat ihre Grenze.
| Notar | Rechtsanwältin / Rechtsanwalt | Makler | |
|---|---|---|---|
| Auf wessen Seite? | Neutral, für beide Parteien | Nur auf Ihrer Seite | Vermittelt zwischen den Parteien |
| Rechtliche Prüfung | Wirksamkeit, Belehrung über die Tragweite | Prüfung und Bewertung einzelner Klauseln in Ihrem Interesse, Änderungsvorschläge | Nein, kein Rechtsrat |
| Wirtschaftliche Punkte | Nicht seine Aufgabe | Nur soweit beauftragt | Abgleich mit dem Verhandlungsergebnis: Preis, Termine, Inventar, Übergabe |
| Zustand des Gebäudes | Nein | Nein | Kenntnis aus Vermarktung und Besichtigung, ersetzt aber keinen Bausachverständigen |
| Kosten | Gesetzlich geregelt, Teil der Kaufnebenkosten | Eigene Vergütung, vorab erfragen | Im Gespräch mit dem Makler vorab klären |
Eines sage ich offen: Als Makler verdiene ich, wenn der Vertrag zustande kommt. Deshalb ersetze ich keine Prüfung, die nur auf Ihrer Seite steht. Wenn Sie die wollen, ist eine Anwältin oder ein Anwalt der richtige Weg.
Wann lohnt sich ein Anwalt für den Kaufvertrag?
Bei einem Standardkauf einer gebrauchten Wohnung oder eines Einfamilienhauses, ohne Wohnrechte und ohne Sonderabsprachen, reicht vielen Käufern die Belehrung durch den Notar. Den Kaufvertrag für eine Immobilie in Cottbus zusätzlich anwaltlich prüfen lassen sollten Sie nach meiner Einschätzung vor allem dann, wenn:
- ein Wohnrecht, Nießbrauch oder Erbbaurecht im Spiel ist,
- Sie vom Bauträger oder eine Neubauwohnung kaufen,
- es um ein Mehrfamilienhaus oder eine Gewerbeimmobilie geht,
- bekannte Mängel bestehen und geregelt werden soll, wer was übernimmt,
- Ratenzahlung, Rücktrittsrechte oder andere ungewöhnliche Vereinbarungen geplant sind,
- Sie den Entwurf auch nach zweimaligem Lesen nicht verstehen.
Wenn ich einen Verkauf vermittle, führe ich die Verhandlung selbst. Deshalb gleiche ich den Entwurf mit dem ab, was zwischen Käufer und Verkäufer tatsächlich verhandelt wurde. Steht der richtige Preis drin? Ist die Einbauküche erwähnt, die mitverkauft werden sollte? Passt der Übergabetermin zur Kündigungsfrist Ihrer Mietwohnung? Solche Abweichungen fallen auf, wenn man bei den Gesprächen dabei war. Für den baulichen Zustand ist ein Sachverständiger zuständig, dazu mehr im Beitrag zum Bausachverständigen beim Hauskauf in Cottbus. Rechtliche Wertungen gebe ich nicht ab. Dafür verweise ich an Notar oder Anwalt, und wenn ich glaube, dass Sie einen Anwalt brauchen, sage ich das.
Ein Satz noch zum Geld: Eine Verwahrung des Kaufpreises beim Notar ist nach § 57 BeurkG nur bei einem berechtigten Sicherungsinteresse zulässig. Sieht Ihr Vertrag vor, dass Sie nach der Fälligkeitsmitteilung direkt an den Verkäufer und dessen Bank zahlen, ist das kein Warnsignal.
Zwischenfazit: Der Notar sorgt für Rechtssicherheit für beide Seiten, ein Anwalt vertritt nur Sie, und Ihr Makler kann abgleichen, ob der Vertrag das Verhandelte abbildet. Einen Anwalt brauchen Sie vor allem bei Wohnrecht, Nießbrauch, Erbbaurecht, Bauträgerkauf oder bekannten Mängeln. Zum Schluss die Fragen, die kurz vor dem Notartermin typischerweise auftauchen.
Häufige Fragen
Kann ich den Kaufvertragsentwurf noch ändern lassen?
Ja. Bis zur Beurkundung ist der Entwurf verhandelbar. Teilen Sie Ihre Änderungswünsche dem Notariat und der Gegenseite mit. Das Notariat schickt dann eine überarbeitete Fassung. Größere Änderungen sollten Sie nicht erst im Termin ansprechen.
Habe ich immer Anspruch auf zwei Wochen Bedenkzeit?
Nein. Die Zwei-Wochen-Regel in § 17 Abs. 2a BeurkG gilt für Verbraucherverträge, also wenn auf einer Seite ein Unternehmer und auf der anderen eine Privatperson steht, etwa beim Kauf vom Bauträger. Auch dann ist sie eine Soll-Vorschrift für den Regelfall: Wird sie unterschritten, soll der Notar die Gründe in der Niederschrift angeben. Beim Kauf von privat gibt es keine gesetzliche Frist. Brauchen Sie mehr Zeit, sagen Sie das dem Notariat. Einen Termin zu verschieben ist besser, als einen Vertrag zu unterschreiben, den Sie nicht verstanden haben.
Ab wann gehört mir die Immobilie?
Eigentümer werden Sie erst mit der Eintragung im Grundbuch, nicht mit der Unterschrift beim Notar. Dazwischen liegen Genehmigungen, die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts nach Zahlung der Grunderwerbsteuer und die Kaufpreiszahlung. Wie hoch die Steuer in Brandenburg ist, erkläre ich im Beitrag zur Grunderwerbsteuer in Brandenburg.
Muss ich beim Notartermin persönlich anwesend sein?
Bei Verbraucherverträgen soll der Notar nach § 17 Abs. 2a BeurkG darauf hinwirken, dass Sie Ihre Erklärungen persönlich oder durch eine Vertrauensperson abgeben. Wenn Sie verhindert sind, klären Sie die Möglichkeiten früh mit dem Notariat. Wie der Termin selbst abläuft, lesen Sie im Ratgeber Wie läuft der Notartermin beim Immobilienkauf in Cottbus ab?.
Prüft der Notar, ob der Kaufpreis angemessen ist?
Nein. Der Notar beurkundet den Preis, auf den sich die Parteien geeinigt haben. Ob er zum Objekt und zum Cottbuser Markt passt, ist eine wirtschaftliche Frage. Dafür brauchen Sie eine Wertermittlung nach Besichtigung vor Ort, keine Belehrung.
Was bedeutet "gekauft wie gesehen" im Kaufvertrag?
Gemeint ist ein Ausschluss der Haftung für Sachmängel, wie er bei gebrauchten Immobilien die Regel ist. Seine Grenze steht in § 444 BGB: arglistig verschwiegene Mängel und übernommene Beschaffenheitsgarantien. Ob das im Einzelfall greift, beantwortet eine Anwältin oder ein Anwalt, der nur Sie vertritt.
Über den Autor
Sebastian Stelzig ist Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c GewO, erteilt durch das Gewerbeamt Peitz. Seit 2012 vermittelt er Immobilien in Cottbus und der umliegenden Region führt die Verhandlungen selbst und begleitet Notartermin und Übergabe persönlich. Dazu kommen laufende Fachfortbildungen, unter anderem zu Nießbrauch und Wohnungsrechten, Wohnflächenberechnung nach WoFlV, Erbbaurecht in der Maklerpraxis, Mietrecht und den neuen Heizungsrichtlinien. Stelzig Immobilien ist ein inhabergeführtes Einzelunternehmen ohne Ladengeschäft: Termine finden bei Ihnen statt, und von der ersten Anfrage bis zur Übergabe liegt jeder Schritt in einer Hand.
Stand: 5. November 2026
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Wenn Sie selbst verkaufen: Lesen Sie vorher, welche häufigen Fehler beim Immobilienverkauf sich vermeiden lassen.
Ihre Immobilie, Ihre Lage
Ein Beitrag beantwortet den Regelfall. Was für Ihre Immobilie gilt, klärt ein Termin bei Ihnen vor Ort. Unverbindlich.