Es gibt drei Wege: verkaufen und teilen, eine Partei zahlt die andere aus, oder die Immobilie bleibt vorerst gemeinsam.
Alle drei Wege brauchen dieselbe Grundlage, nämlich einen Wert, den beide Seiten akzeptieren. Ohne diesen Wert wird über Gefühle verhandelt, und das führt selten zu einer Einigung. Eine neutrale Bewertung nimmt der Diskussion die Schärfe.
Läuft noch ein Darlehen, ist die Bank Teil der Rechnung. Eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung und die Frage, wer im Vertrag bleibt, gehören geklärt, bevor ein Käufer gesucht wird. Der Zwangsverkauf über das Gericht ist die teuerste Variante und fast immer vermeidbar.