Zuerst Erbschein oder Testament, dann die Grundbuchberichtigung, dann der Verkauf. Bei einer Erbengemeinschaft müssen alle zustimmen.
Ohne Grundbuchberichtigung kann nicht verkauft werden, denn im Grundbuch steht noch die verstorbene Person. Dieser Schritt braucht Zeit und sollte parallel zur Bewertung laufen, nicht danach.
Der häufigste Konflikt entsteht in der Erbengemeinschaft, wenn eine Partei verkaufen will und eine andere halten. Hier hilft ein belastbarer Marktwert von außen mehr als jede Diskussion, weil er die Auszahlungssumme auf eine sachliche Grundlage stellt. Zur Frist für die Erbschaftsteuererklärung sollte steuerlich beraten werden.