Maßstab ist die ortsübliche Vergleichsmiete. Ob eine Mietpreisbremse gilt, hängt an einer Verordnung des Landes.
Die ortsübliche Vergleichsmiete ergibt sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen nach Größe, Ausstattung, Zustand und Lage. Ein Mietspiegel macht diesen Wert nachvollziehbar. Mieterhöhungen im laufenden Vertrag sind an die Vergleichsmiete und an gesetzliche Kappungsgrenzen gebunden.
Die Mietpreisbremse gilt nur in Gebieten, die ein Bundesland ausdrücklich als angespannten Wohnungsmarkt ausweist. Ob Cottbus dazu zählt, richtet sich nach der geltenden Verordnung des Landes Brandenburg und sollte vor jeder Neuvermietung geprüft werden.