Mit sauberer Vorauswahl: Selbstauskunft, Einkommensnachweise und Bescheinigung über Mietschuldenfreiheit.
Diese Unterlagen dürfen Sie erst von Bewerbern verlangen, die ernsthaft in die engere Wahl kommen, und nur im zulässigen Rahmen. Fragen nach Familienplanung, Religion oder Parteizugehörigkeit sind unzulässig. Als Orientierung gilt, dass die Kaltmiete etwa ein Drittel des Nettoeinkommens nicht überschreiten sollte.
Der teuerste Fehler ist nicht Leerstand, sondern ein Mieter, der nicht zahlt. Eine Räumung dauert lange und kostet mehr als einige Wochen ohne Mieteinnahmen. Ein persönliches Gespräch vor Vertragsabschluss ist deshalb keine Formalie.