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Bewertung & Preisfindung

Marktpreisermittlung für eine Immobilie in Cottbus: So entsteht der Preis

Bewertung & PreisfindungVon Sebastian Stelzig

Kurz gesagt

  • Die Marktpreisermittlung einer Immobilie in Cottbus stützt sich auf beurkundete Kaufpreise, nicht auf Angebotspreise aus Portalen.
  • Die amtliche Datenbasis dafür ist die Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses nach § 195 BauGB – daraus stammen Bodenrichtwerte, Liegenschaftszinssätze und Sachwertfaktoren.
  • Welches Verfahren gilt, entscheidet der Objekttyp: Vergleichswert, Sachwert oder Ertragswert nach § 6 ImmoWertV. Die Wahl muss begründet werden.
  • Für Cottbus sind zwei verschiedene Gutachterausschüsse zuständig – einer für die Stadt, einer für das Umland in Spree-Neiße.
  • Marktpreis, Verkehrswert und Angebotspreis sind drei verschiedene Zahlen. Wer sie verwechselt, verhandelt auf falscher Grundlage.

Sie wollen wissen, was Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihr Grundstück am Markt tatsächlich bringt. Eine Marktpreisermittlung für eine Immobilie in Cottbus beantwortet genau diese Frage – aber sie tut es anders, als die meisten erwarten. Sie beginnt nicht bei dem, was Nachbarn erzählen oder Portale anzeigen, sondern bei dem, was beim Notar beurkundet wurde. Auf dieser Seite erkläre ich Ihnen, woher diese Zahlen kommen, nach welchen Verfahren daraus ein Wert wird und was in Cottbus und im Umland den Ausschlag gibt.

Marktpreis, Verkehrswert, Angebotspreis: drei Zahlen, eine Verwechslung

Im Alltag werden diese Begriffe durcheinandergeworfen, und daraus entstehen die meisten Enttäuschungen im Verkaufsprozess.

Der Verkehrswert ist der gesetzlich definierte Maßstab. Nach § 194 BauGB wird er durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks – ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse – zum Wertermittlungsstichtag zu erzielen wäre. Er ist eine methodisch hergeleitete Größe, kein Verhandlungsergebnis.

Der Marktpreis ist das, was am Ende tatsächlich gezahlt wird. Er kann über oder unter dem Verkehrswert liegen: Zwei Interessenten, die dasselbe Objekt wollen, treiben ihn nach oben; ein Verkauf unter Zeitdruck drückt ihn nach unten. Genau diese Sondereinflüsse blendet der Verkehrswert bewusst aus – der Marktpreis nicht.

Der Angebotspreis schließlich ist eine Entscheidung, keine Feststellung. Er wird gesetzt, nicht gemessen, und ist der einzige der drei Werte, den Sie selbst in der Hand haben.

Was ist die Marktpreisermittlung bei einer Immobilie?

Die Marktpreisermittlung leitet aus tatsächlich beurkundeten Kaufpreisen vergleichbarer Objekte, den amtlichen Daten des Gutachterausschusses und dem Zustand Ihrer Immobilie eine belastbare Wertspanne ab. Grundlage sind die Verfahren nach § 6 ImmoWertV. Sie beantwortet, was am Markt realistisch erzielbar ist – nicht, was verlangt werden könnte.

Woher die Daten kommen: die Kaufpreissammlung

Der wichtigste Unterschied zwischen einer belastbaren Ermittlung und einer Schätzung liegt in der Datenquelle.

Nach § 195 Abs. 1 BauGB muss jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt zu übertragen, von der beurkundenden Stelle in Abschrift an den Gutachterausschuss übersandt werden. Jeder Kaufvertrag in Cottbus landet also in einer amtlichen Sammlung. Diese Kaufpreissammlung ist nicht öffentlich einsehbar – Auskünfte gibt es nach § 195 Abs. 3 BauGB nur bei berechtigtem Interesse und nach Maßgabe des Landesrechts.

Aus dieser Sammlung leitet der Gutachterausschuss nach § 193 Abs. 5 BauGB die Daten ab, mit denen überhaupt erst gerechnet werden kann: Bodenrichtwerte, Liegenschaftszinssätze für Renditeobjekte, Sachwertfaktoren insbesondere für Ein- und Zweifamilienhäuser, Umrechnungskoeffizienten und Vergleichsfaktoren. Diese Kennziffern sind der Kern der Sache: Sie übersetzen ein rechnerisches Zwischenergebnis in die tatsächliche Marktlage vor Ort.

Die Bodenrichtwerte selbst sind nach § 196 BauGB flächendeckende durchschnittliche Lagewerte für den Boden, gegliedert in Richtwertzonen, und werden mindestens zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres fortgeschrieben. Jedermann kann bei der Geschäftsstelle Auskunft darüber verlangen; in Brandenburg sind sie zusätzlich über BORIS Land Brandenburg abrufbar.

Was in dieser Kette nicht vorkommt: Angebotspreise aus Immobilienportalen. Sie zeigen, was jemand verlangt hat – nicht, ob und zu welchem Preis verkauft wurde. Als Stimmungsbild taugen sie, als Rechengrundlage nicht.

Zwischenfazit: Eine Marktpreisermittlung ist nur so gut wie ihre Datenbasis. Beurkundete Kaufpreise und die daraus abgeleiteten Kennziffern des Gutachterausschusses sind die eine Seite – Ihre konkrete Immobilie die andere.

Die drei Verfahren – und warum die Wahl begründet werden muss

Nach § 6 Abs. 1 ImmoWertV sind grundsätzlich das Vergleichswert-, das Ertragswert-, das Sachwertverfahren oder mehrere davon heranzuziehen. Die Wahl richtet sich nach der Art des Objekts, den Gepflogenheiten im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und vor allem nach der Eignung der verfügbaren Daten – und sie ist zu begründen.

Dieser letzte Halbsatz ist Ihr Prüfstein. Wer Ihnen eine Zahl nennt, ohne zu sagen, wie er darauf gekommen ist, hat den entscheidenden Schritt übersprungen.

Verfahren Passt typischerweise zu Was den Ausschlag gibt
Vergleichswertverfahren Eigentumswohnungen, Reihenhäuser, unbebaute Grundstücke Ausreichend viele vergleichbare beurkundete Kauffälle
Sachwertverfahren selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser Bodenwert plus Herstellungswert, angepasst über den Sachwertfaktor
Ertragswertverfahren vermietete Wohn- und Geschäftshäuser, Kapitalanlagen Nachhaltig erzielbare Miete und Liegenschaftszinssatz

Die Verordnung sieht in § 6 Abs. 3 ImmoWertV ausdrücklich drei Schritte vor: erst der vorläufige Verfahrenswert, dann der marktangepasste vorläufige Verfahrenswert, erst danach der Verfahrenswert. Die Marktanpassung ist also kein optionaler Feinschliff, sondern gesetzlich vorgesehener Bestandteil. In einem kleineren Markt wie Cottbus entscheidet genau dieser Schritt darüber, ob ein Ergebnis trägt.

In der Praxis führe ich ein Verfahren und plausibilisiere es mit einem zweiten. Weichen beide stark voneinander ab, ist das kein Rechenfehler, sondern ein Hinweis – meist auf einen Sanierungsstau, eine ungewöhnliche Nutzung oder eine dünne Vergleichsbasis.

Cottbus und Umland: Wer hier die Daten hält

Für die Marktpreisermittlung in dieser Region sind zwei verschiedene Gutachterausschüsse zuständig, und das wird regelmäßig verwechselt:

  • Für die kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz besteht ein eigener Gutachterausschuss, angesiedelt beim Fachbereich Geoinformation und Liegenschaftskataster in der Karl-Marx-Straße 67.
  • Für das Umland – Peitz, Drebkau, Forst (Lausitz), Guben, Spremberg, Kolkwitz und die weiteren Gemeinden – ist der gemeinsame Gutachterausschuss der Landkreise Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz zuständig, mit Geschäftsstelle in der Vom-Stein-Straße 30, ebenfalls in Cottbus.

Wer also für ein Haus in Peitz einen Bericht der Stadt Cottbus heranzieht, rechnet mit dem falschen Markt. Die Grenze verläuft an der Stadtgrenze, nicht am Ortsgefühl.

Dazu kommt eine regionale Besonderheit, die man kennen muss: Cottbus ist ein kleiner Markt. Weniger beurkundete Verkäufe pro Jahr bedeuten dünnere Vergleichsgruppen – und je dünner die Vergleichsgruppe, desto stärker wirken die objektspezifischen Merkmale. Innerhalb der Stadt liegen zwischen Sandow, Ströbitz, Schmellwitz, der Spremberger Vorstadt und den Großwohnsiedlungen andere Baualtersklassen, andere Grundstückszuschnitte und andere Nachfragelagen. Der Sanierungsstand ist bei den vielen Beständen aus den 1920er- bis 1980er-Jahren häufig der größte einzelne Hebel – nicht selten größer als die Lage.

Der Strukturwandel in der Lausitz wirkt auf die Nachfrage, aber er wirkt nicht gleichmäßig und nicht überall. Ihn pauschal als Wertsteigerung einzupreisen, wäre unseriös; ihn zu ignorieren allerdings auch.

Deshalb gilt bei mir eine feste Regel: keine Wertaussage ohne Ortstermin. Feuchtigkeit im Keller, das Alter der Heizung, Grundrissqualität, Belichtung, Lärm, Zuschnitt des Grundstücks – das sieht man vor Ort und nirgends sonst. Einen Online-Rechner biete ich bewusst nicht an. Das ist eine Position, kein Mangel.

Zwischenfazit: Amtliche Daten aus dem richtigen Zuständigkeitsbereich, dazu die Immobilie aus eigener Anschauung. Fehlt eines von beidem, entsteht eine Schätzung – keine Marktpreisermittlung.

Welche Tiefe brauchen Sie? Eine Entscheidungshilfe

Nicht jeder Anlass verlangt denselben Aufwand. Für den Verkauf oder die Vermietung zählt die Erzielbarkeit am Markt, nicht die Aktenform: Marktpreisermittlung nach Ortstermin, danach die Preisstrategie. Sobald aber ein Dritter mit eigenen Interessen die Zahl prüfen soll – eine Bank, ein Finanzamt, ein Gericht, eine zerstrittene Erbengemeinschaft –, geht es nicht mehr um die Herleitung allein, sondern um die Form und um die Person, die sie unterschreibt.

Welcher Adressat welche Form erwartet, steht als Entscheidungstabelle in einem eigenen Beitrag: Wertermittlung oder Verkehrswertgutachten in Cottbus?

Zwei Dinge kann Ihnen dabei niemand seriös zusagen: dass eine Behörde oder ein Gericht ein bestimmtes Ergebnis anerkennt, und dass sich ein bestimmter Preis erzielen lässt. Beides entscheidet sich außerhalb der Bewertung.

Wenn Sie unsicher sind, welche Variante zu Ihrem Anliegen passt, ordne ich das im Erstkontakt gern für Sie ein.

Checkliste: Was ich für eine belastbare Marktpreisermittlung brauche

  • Grundbuchauszug, aktuell (nicht älter als drei Monate)
  • Flurkarte beziehungsweise Liegenschaftskarte
  • Grundrisse, Schnitte, Ansichten sowie die Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Baujahr und Baubeschreibung
  • Energieausweis
  • Nachweise über Modernisierungen der letzten 15 Jahre: Dach, Fenster, Fassade, Heizung, Leitungen, Bad
  • Bei vermieteten Objekten: Mietverträge, aktuelle Mieterliste, Nebenkostenabrechnung
  • Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen, Hausgeldabrechnung, Höhe der Instandhaltungsrücklage
  • Auskunft über Baulasten, Erbbaurecht, Wohnrechte oder Nießbrauch
  • Bei einem Grundstück: Auskunft zur Bebaubarkeit, Erschließung und zu etwaigen Altlasten

Fehlende Unterlagen sind kein Ausschlusskriterium – vieles lässt sich nachreichen oder beim Amt beschaffen. Aber jede Lücke muss vorsichtig angesetzt werden, und das vergrößert die Spanne, in der sich das Ergebnis am Ende bewegt.

Zwischenfazit: Vollständige Unterlagen verkürzen nicht nur die Bearbeitung, sie machen das Ergebnis enger und damit brauchbarer. Was nicht belegt ist, wird konservativ angesetzt.

Vom ermittelten Wert zum Angebotspreis

Der ermittelte Wert ist die Grundlage, nicht schon die Anzeige. Aus ihm wird der Angebotspreis, und dieser Schritt ist eine bewusste Entscheidung.

Ein zu hoher Startpreis schafft keinen Verhandlungsspielraum, sondern Stillstand. Die meisten Interessenten filtern nach Preis und sehen ein zu teures Objekt gar nicht erst. Steht ein Objekt lange online, gilt es als Ladenhüter; nach der zweiten Preissenkung fragen Käufer nicht mehr, was es wert ist, sondern was mit ihm nicht stimmt. Ein realistischer Preis von Anfang an bringt in der Regel mehr ein als ein ambitionierter, der später korrigiert werden muss.

Umgekehrt gilt genauso: Wer aus Sorge vor langer Vermarktung zu niedrig einsteigt, verschenkt die Differenz endgültig. Deshalb steht am Anfang die Ermittlung – und erst danach die Preisstrategie. Mehr zum Ablauf davor lesen Sie unter Haus verkaufen in Cottbus; geht es Ihnen um eine Bewertung ohne Verkaufsabsicht, finden Sie die Anlässe und Formen unter Immobilie bewerten lassen ohne Verkauf.

Häufige Fragen

Was kostet eine Marktpreisermittlung in Cottbus? Das hängt von Objektart, Umfang und Anlass ab. Eine schriftliche Wertermittlung ist eine eigenständige Leistung und wird honoriert, zzgl. Auslagen. Was in Ihrem Fall anfällt, sage ich Ihnen vorab und schriftlich, sobald ich weiß, um welches Objekt und welchen Zweck es geht. Der Erstkontakt ist unverbindlich.

Wie genau ist eine Marktpreisermittlung? Sie liefert eine begründete Spanne, keinen Punktwert. Wie eng diese Spanne ausfällt, hängt an der Zahl vergleichbarer Kauffälle und an der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen. In einem kleinen Markt wie Cottbus ist die Spanne bei ungewöhnlichen Objekten naturgemäß breiter als bei einer Standardwohnung in gefragter Lage.

Kann ich den Marktpreis nicht selbst über die Bodenrichtwerte ausrechnen? Nur zum Teil. Der Bodenrichtwert beschreibt nach § 196 BauGB den Boden einer Zone, nicht Ihr Grundstück und schon gar nicht das Gebäude darauf. Zuschnitt, Erschließung, Bebaubarkeit und Altlasten können erheblich abweichen. Er ist ein Ausgangspunkt der Rechnung, nie ihr Ergebnis.

Welcher Gutachterausschuss ist für meine Immobilie zuständig? Liegt sie in der kreisfreien Stadt Cottbus/Chóśebuz, ist es der Gutachterausschuss der Stadt. Liegt sie im Umland, etwa in Peitz, Drebkau, Guben, Forst (Lausitz) oder Spremberg, ist es der gemeinsame Gutachterausschuss der Landkreise Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz. Beide Geschäftsstellen sitzen in Cottbus, sind aber unterschiedliche Stellen mit unterschiedlichen Daten.

Warum bieten Sie keine Online-Sofortbewertung an? Weil ein Rechner nur eingibt, was ihm eingegeben wird. Zustand der Heizung, Feuchtigkeit, Grundrissqualität, Belichtung und Lärm erfasst er nicht – und genau diese Punkte bewegen in Cottbus den Preis am stärksten. Für eine Zahl, die Bestand haben soll, ist das keine Grundlage. Ich gebe deshalb keine Ferndiagnosen ab.

Wie lange bleibt das Ergebnis gültig? Jede Wertermittlung bezieht sich auf einen Stichtag. Markt, Zinsniveau und Objektzustand ändern sich; für laufende Zwecke rechnet man praktisch mit ein bis zwei Jahren. Für Verfahren zählt ohnehin der jeweils vorgegebene Stichtag.

Verpflichtet mich die Ermittlung zu einem Verkauf? Nein. Eine Wertermittlung ist eine abgeschlossene Leistung. Ob Sie danach verkaufen, vermieten oder gar nichts tun, entscheiden allein Sie.


Über den Autor

Sebastian Stelzig ist Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c GewO, erteilt durch das Gewerbeamt Peitz, und seit 2012 im Raum Cottbus tätig. Laufende Fachfortbildungen, unter anderem zu Nießbrauch und Wohnungsrechten, zur Wohnflächenberechnung nach WoFlV, zum Erbbaurecht in der Maklerpraxis und zum Mietrecht. Stelzig Immobilien ist ein inhabergeführtes Einzelunternehmen: von der ersten Anfrage über die Besichtigung vor Ort bis zur Übergabe liegt jeder Schritt in einer Hand – es gibt keine wechselnden Ansprechpartner.

Weiterführend: Immobilienbewertung · Immobilie verkaufen in Cottbus


Welche Form der Wertermittlung passt zu Ihrem Anlass? Schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen und die Art der Immobilie – ich melde mich zügig zurück und ordne mit Ihnen ein, ob eine Einschätzung, eine schriftliche Wertermittlung oder ein Vermarktungsmandat das Richtige ist und mit welchen Kosten zu rechnen ist. Unverbindlich. Den Termin halte ich bei Ihnen zu Hause oder in Ihrer Immobilie ab – ich komme zu Ihnen. Am schnellsten per Telefon: 0171 4746539 · stelzig@cottbus-immobilienmakler.immo oder über das Kontaktformular auf cottbus-immobilienmakler.immo.

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