Verkauf & VermarktungVon Sebastian Stelzig
Kurz gesagt
- Eine Immobilie verkaufsfertig machen heißt in Cottbus selten „renovieren". Es heißt: Ordnung, Instandsetzung von Kleinigkeiten, vollständige Unterlagen, ehrliche Darstellung.
- Die Reihenfolge entscheidet über das Ergebnis. Erst die Wertermittlung vor Ort, dann die Arbeit – sonst investieren Sie an der Nachfrage vorbei.
- Große Sanierungen holen den Einsatz beim Verkauf oft nicht herein. Käufer wollen die Wahl, nicht Ihren Geschmack.
- Mängel verschweigen kostet mehr als Mängel zeigen. Was der Käufer vor dem Notartermin weiß, kann er einpreisen.
- Der Energieausweis ist kein Formalkram, sondern gehört zu den Pflichtangaben in kommerziellen Immobilienanzeigen.
Wenn ich zu einer Erstbesichtigung nach Cottbus fahre, höre ich fast immer denselben Satz: „Wir wollten vorher noch das Bad machen." Manchmal ist das richtig. Oft ist es teures Geld, das im Kaufpreis nicht wieder auftaucht. Eine Immobilie verkaufsfertig machen ist in Cottbus keine Renovierungsfrage, sondern eine Frage der Reihenfolge – und der Ehrlichkeit gegenüber dem eigenen Objekt. Dieser Artikel zeigt, was vor dem ersten Inserat wirklich zu tun ist, was Sie sich sparen können und woran Sie beides auseinanderhalten.
Ich gehe dabei die Etappe durch, die in meinem Verkaufsablauf zwischen Wertermittlung und Vermarktung liegt. Wenn Sie noch einen Schritt davor stehen und erst klären wollen, ob Verkauf oder Vermietung passt, lesen Sie besser zuerst, was Sie vor dem ersten Inserat klären sollten.
Was „verkaufsfertig" wirklich heißt
Verkaufsfertig ist eine Immobilie nicht, wenn sie neu aussieht. Sie ist verkaufsfertig, wenn ein Interessent sie in zwanzig Minuten Besichtigung verstehen kann: Zustand, Zuschnitt, Technik, laufende Kosten, offene Baustellen. Alles, was diesem Verständnis im Weg steht, kostet Sie im Verkauf Geld – der volle Keller genauso wie der fehlende Grundriss.
Das ist ein anderer Maßstab als „schön". Ein sauberes, leergeräumtes Haus mit ehrlich benannten Schwächen verkauft sich besser als ein frisch tapeziertes mit einem Ordner voller Lücken. Käufer bezahlen für Klarheit, weil Klarheit ihr Risiko senkt.
Was bedeutet es, eine Immobilie verkaufsfertig zu machen?
Verkaufsfertig machen heißt, ein Objekt so vorzubereiten, dass Zustand und Kosten für Käufer nachvollziehbar sind: Räume leeren und reinigen, kleine Schäden beheben, Technik funktionsfähig übergeben, Unterlagen vollständig zusammenstellen, Energieausweis und maßstabsgetreue Grundrisse beschaffen und erst danach fotografieren. Große Sanierungen gehören ausdrücklich nicht dazu.
Die Reihenfolge: erst der Wert, dann die Arbeit
Der häufigste teure Fehler passiert, bevor überhaupt jemand das Objekt gesehen hat. Eigentümer renovieren nach eigenem Empfinden und erfahren erst danach, in welchem Preissegment ihre Immobilie tatsächlich liegt. Dann steht das neue Bad im Haus, aber nicht im Preis.
Deshalb steht in meinem Ablauf die Wertermittlung vor Ort vor der Herrichtung. Erst wenn ich weiß, gegen welche Vergleichsobjekte Ihre Immobilie antritt, lässt sich sagen, ob eine Maßnahme den Abstand zu diesem Niveau verkleinert oder nur Ihr Konto. Eine Ferndiagnose leistet das nicht, und ein Online-Rechner erst recht nicht – beides sieht weder den Sanierungsstand noch die Lage im Haus. Ich schaue mir das Objekt an, bevor ich eine Zahl nenne.
Aus der Wertermittlung ergibt sich außerdem, wie viel Aufwand überhaupt sinnvoll ist. Bei einem Objekt, das ohnehin als Sanierungsfall in den Markt geht, ist jede Maßnahme außer Entrümpeln und Reinigen verlorenes Geld. Bei einem gepflegten Reihenhaus, das um wenige Details vom Vergleichsniveau abweicht, ist genau das Gegenteil richtig.
Zwischenfazit: Die Wertermittlung ist nicht der Abschluss der Vorbereitung, sondern ihr Startpunkt. Sie sagt Ihnen, wie viel Herrichten Ihr Objekt verträgt.
Welche Arbeiten sich rechnen und welche nicht
Es gibt keine Liste, die für jedes Haus stimmt. Es gibt aber ein belastbares Muster, das ich in Cottbus und im Umland immer wieder sehe.
| Maßnahme | Wirkung auf den Verkauf | Einordnung |
|---|---|---|
| Entrümpeln, Keller und Dachboden leeren | hoch | Fast immer die wirksamste Einzelmaßnahme. Volle Räume wirken kleiner und verdecken den Zustand. |
| Grundreinigung, Fenster, Außenanlagen | hoch | Kostet wenig, verändert den ersten Eindruck stärker als jede Renovierung. |
| Kleinreparaturen: klemmende Türen, tropfende Hähne, defekte Steckdosen, lose Fliesen | hoch | Jeder sichtbare Kleinschaden lässt Käufer auf unsichtbare schließen. |
| Neutrales Streichen stark farbiger Wände | mittel | Nur wenn die Farbe wirklich dominiert. Sonst überflüssig. |
| Home-Staging leerstehender Räume | mittel bis hoch | Wirkt vor allem dort, wo Zuschnitte schwer vorstellbar sind. Über mein Partnernetzwerk mit hochwertigen Möbeln möglich. |
| Neues Bad, neue Küche, neue Böden | niedrig | Hoher Einsatz, selten voll im Kaufpreis. Käufer haben eigene Vorstellungen. |
| Fassade, Dach, Fenster, Heizungstausch | niedrig bis negativ | Große Beträge, lange Bauzeit, oft Streit über die Ausführung. Besser dem Käufer überlassen und im Preis abbilden. |
| Professionelle Fotos und maßstabsgetreue Grundrisse | hoch | Der eigentliche Hebel. Ohne sie wirken auch gute Objekte beliebig. |
Die Faustregel dahinter ist einfach: Alles, was Ordnung, Funktion und Nachvollziehbarkeit herstellt, lohnt sich. Alles, was Geschmack festlegt, lohnt sich selten. Ein Käufer, der eine sanierungsbedürftige Immobilie kauft, hat das eingeplant. Ein Käufer, der eine halbfertig modernisierte kauft, zahlt für Ihre Entscheidungen nicht mit.
Mängel: reparieren, offenlegen oder einpreisen
Der unangenehmste Teil der Verkaufsvorbereitung ist der ehrlichste. Feuchte Stellen im Keller, ein Dach am Ende seiner Lebensdauer, eine Heizung mit Baujahr in den Neunzigern, eine ungeklärte Grenzbebauung: Diese Dinge verschwinden nicht dadurch, dass man sie nicht erwähnt.
Das Bürgerliche Gesetzbuch macht deutlich, warum Offenlegen die stabilere Strategie ist. Nach § 442 Abs. 1 Satz 1 BGB gilt: „Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt." Was der Käufer vorher weiß, kann er in sein Gebot einrechnen – und danach nicht mehr dagegen vorgehen. Umgekehrt nennt derselbe Absatz das arglistige Verschweigen ausdrücklich als Fall, in dem sich der Verkäufer nicht auf die Unkenntnis des Käufers berufen kann.
Wie ein einzelner Umstand rechtlich einzuordnen ist, ob er also ein Sachmangel ist und was daraus folgt, entscheidet kein Ratgeber und kein Makler. Das ist eine Frage für Ihren Notar oder einen Fachanwalt, und im notariellen Kaufvertrag wird die Sachmängelhaftung bei Bestandsimmobilien regelmäßig ausgeschlossen – was diese Verträge nicht einfacher macht, sondern die Bedeutung der vorvertraglichen Offenlegung erhöht. Meine Aufgabe ist die praktische: bekannte Mängel früh benennen, mit Belegen unterlegen und in die Preisstrategie einbauen, statt sie in der dritten Besichtigung als Überraschung zu erleben.
Praktisch heißt das: Sammeln Sie Nachweise über Modernisierungen und Sanierungen, Rechnungen von Handwerkern, Schornsteinfegerprotokolle, Wartungsnachweise der Heizung. Was Sie belegen können, müssen Sie nicht behaupten.
Zwischenfazit: Reparieren Sie, was klein und sichtbar ist. Legen Sie offen, was groß und teuer ist. Und rechnen Sie das Zweite in den Preis ein, statt darauf zu hoffen, dass es niemand merkt.
Der Papierteil: Unterlagen und Energieausweis
Die Unterlagen sind der Teil der Verkaufsvorbereitung, der am längsten dauert und am häufigsten unterschätzt wird. Ein Grundbuchauszug ist schnell da, eine vollständige Teilungserklärung samt Protokollen der Eigentümerversammlungen selten.
Diese Unterlagen brauche ich für Bewertung und Verkauf:
- Grundbuchauszug
- Flurkarte oder Lageplan
- Baupläne und Grundrisse, möglichst maßstabsgetreu mit Wohnflächenberechnung
- Energieausweis
- Nachweise über Modernisierungen und Sanierungen
- bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen und Hausgeldabrechnungen
- bei vermieteten Objekten die Mietverträge
Fehlen Energieausweis oder aussagekräftige Grundrisse, erstelle ich sie. Das ist Teil der Präsentation und nicht etwas, das Sie vorher noch besorgen müssten.
Beim Energieausweis lohnt ein genauer Blick auf zwei Punkte. Erstens die Gültigkeit: Nach § 79 Abs. 3 Satz 1 GEG ist „ein Energieausweis für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren auszustellen". Ein Ausweis aus der Zeit der letzten Modernisierung kann also längst abgelaufen sein. Zweitens die Anzeigenpflicht: § 87 Abs. 1 GEG verlangt Pflichtangaben in kommerziellen Immobilienanzeigen – Art des Ausweises, Endenergiebedarf oder -verbrauch, wesentliche Energieträger der Heizung, bei Wohngebäuden zusätzlich Baujahr und Energieeffizienzklasse. Die Vorschrift ist doppelt bedingt: Sie greift, wenn eine Anzeige in kommerziellen Medien aufgegeben wird und zu diesem Zeitpunkt ein Ausweis vorliegt. Ob eine Objektpräsentation außerhalb der großen Portale unter diese Bedingung fällt, ist Auslegungsfrage und gehört zum Fachanwalt, nicht in einen Ratgeber.
Es gibt zwei Ausweisarten. Der Bedarfsausweis wird ingenieurtechnisch aus Baukonstruktion und Anlagentechnik berechnet und ist zwischen Objekten objektiv vergleichbar. Der Verbrauchsausweis stützt sich auf den tatsächlichen Verbrauch der Vorjahre; ob er zulässig ist, hängt unter anderem an Baujahr und Zahl der Wohneinheiten. Ausgestellt wird er in beiden Fällen von einem dazu berechtigten Aussteller.
Was in Cottbus zählt und was hier niemanden interessiert
Cottbus ist kein einheitlicher Markt, und das wirkt sich direkt darauf aus, wie viel Herrichten sich lohnt. Die Stadt hat einen eigenen Gutachterausschuss für Grundstückswerte mit Geschäftsstelle in der Karl-Marx-Straße 67; für den Landkreis Spree-Neiße ist dagegen der gemeinsame Gutachterausschuss Spree-Neiße/Oberspreewald-Lausitz zuständig. Wer eine Immobilie im Umland vorbereitet, arbeitet also mit einer anderen Datenbasis als in der Stadt. Die amtlichen Bodenrichtwerte für beide Gebiete sind über BORIS Land Brandenburg abrufbar.
Und hier liegt der Punkt, den viele Eigentümer übersehen: Der Bodenrichtwert bildet den Boden ab, nicht den Zustand Ihres Gebäudes. Er sagt Ihnen, was das Grundstück in dieser Lage wert ist. Ob Ihr Haus über oder unter dem Vergleichsniveau liegt, entscheidet sich am Sanierungsstand, an der Wohnfläche und an der Ausstattung – also genau an dem, worauf die Verkaufsvorbereitung Einfluss hat. Zwei Objekte in derselben Bodenrichtwertzone können weit auseinanderliegen.
Dazu kommt die Cottbuser Besonderheit im Bestand. Der Sanierungsstand streut hier stärker als in vielen westdeutschen Mittelstädten: unsanierte Objekte aus den Achtzigern stehen neben komplett durchsanierten Altbauten und neben Beständen, die in den Neunzigern einmal angefasst und seitdem nicht mehr modernisiert wurden. In so einem Markt ist der Zustand kein Nebenkriterium, sondern das Hauptunterscheidungsmerkmal. Interessenten in Cottbus sind es gewohnt, Sanierungsbedarf zu kalkulieren. Was sie nicht kalkulieren können, ist ein Objekt, dessen Zustand sich nicht erschließen lässt. Genau deshalb wirken hier Entrümpeln, Reinigen und vollständige Unterlagen stärker als eine neue Küche.
Ein Wort zur Nachfrage: Der Strukturwandel in der Lausitz und die Ansiedlungen rund um die Medizinische Universität Lausitz – Carl Thiem bringen Zuzug in die Stadt. Das ist eine reale Bewegung, aber kein Freibrief. Ein Käufer, der aus beruflichen Gründen nach Cottbus zieht, kennt den Markt meist noch nicht und schaut deshalb besonders genau auf Unterlagen und nachvollziehbare Zustandsangaben. Zuzug erhöht die Zahl der Interessenten, nicht ihre Toleranz.
Zwischenfazit: In Cottbus verkauft nicht das schönste Objekt am besten, sondern das verständlichste. Der Bodenrichtwert liefert die Lage, den Rest liefern Sie.
Checkliste: In vier Wochen verkaufsfertig
Diese Reihenfolge hat sich bewährt. Sie können sie abarbeiten, während die Unterlagen im Hintergrund zusammenkommen.
Woche 1 – Grundlage
- Termin für die Wertermittlung vor Ort vereinbaren
- Grundbuchauszug und Flurkarte anfordern
- Vorhandene Unterlagen sichten: Baupläne, Rechnungen, Wartungsnachweise
- Bekannte Mängel schriftlich notieren, auch die unangenehmen
Woche 2 – Leeren
- Keller, Dachboden, Garage und Nebengelasse räumen
- Persönliche Gegenstände reduzieren, Fotos und Sammlungen abhängen
- Sperrmüll und Entsorgung organisieren
- Außenanlagen zurückschneiden, Zufahrt und Eingang frei machen
Woche 3 – Instandsetzen
- Kleinreparaturen abarbeiten: Türen, Armaturen, Steckdosen, Silikonfugen, Leuchtmittel
- Stark farbige oder beschädigte Wände neutral streichen
- Grundreinigung inklusive Fenster
- Heizung, Warmwasser und Elektrik auf Funktion prüfen
Woche 4 – Darstellen
- Energieausweis prüfen oder beschaffen
- Maßstabsgetreue Grundrisse mit Wohnflächenberechnung erstellen
- Home-Staging klären, wenn Räume leer stehen
- Professionelle Fotos – erst jetzt, nicht früher
- Preisstrategie und Vermarktungsweg festlegen
Renovieren oder im Preis abbilden?
| Ihre Lage | Eher renovieren | Eher im Preis abbilden |
|---|---|---|
| Kleiner, sichtbarer Schaden | ✓ | |
| Große Einzelmaßnahme über mehrere Wochen | ✓ | |
| Sie wohnen noch im Objekt und wollen zügig verkaufen | ✓ | |
| Objekt steht leer, Zuschnitt ist schwer vorstellbar | ✓ (Staging) | |
| Sanierungsstand liegt insgesamt weit unter dem Vergleichsniveau | ✓ | |
| Ein Detail trennt Ihr Objekt vom Vergleichsniveau | ✓ |
Wenn Sie unsicher sind, welche Variante zu Ihrem Anliegen passt, ordne ich das im Erstkontakt gern für Sie ein.
Über Reparaturen, Maler und Elektrik hinaus arbeite ich mit einem festen Partnernetzwerk: Handwerk, Home-Staging mit hochwertigen Möbeln, Fotografie, Reinigungs- und Gebäudeservice sowie ein Umzugsservice für die Zeit nach der Übergabe. Sie müssen die Gewerke also nicht selbst zusammensuchen. Wie das Ergebnis am Ende aussieht, zeigt der Kurzratgeber dazu, wie Sie Ihre Immobilie optimal präsentieren.
Häufige Fragen
Lohnt sich eine Renovierung vor dem Verkauf überhaupt? Bei kleinen, sichtbaren Dingen fast immer, bei großen Maßnahmen selten. Entrümpeln, Reinigen und Kleinreparaturen kosten wenig und wirken stark. Ein neues Bad oder eine neue Heizung binden viel Kapital über Wochen und landen erfahrungsgemäß nicht vollständig im Kaufpreis, weil Käufer eigene Vorstellungen haben. Entscheiden lässt sich das erst nach der Wertermittlung vor Ort.
Muss ich das Haus leerräumen, bevor es inseriert wird? Komplett leer muss es nicht sein, aber reduziert. Volle Räume wirken kleiner und verdecken den Zustand, und genau den will ein Interessent sehen. Keller, Dachboden und Garage sollten leer sein, weil dort Feuchtigkeit, Bausubstanz und Leitungen sichtbar werden. Bewohnte Objekte lassen sich gut verkaufen, überfüllte nicht.
Brauche ich für den Verkauf zwingend einen Energieausweis? Für Verkauf und Vermietung ist er nach dem Gebäudeenergierecht vorgesehen und spätestens zur Besichtigung vorzulegen. Ein Ausweis ist nach § 79 Abs. 3 Satz 1 GEG für zehn Jahre gültig – ältere Exemplare sind oft abgelaufen. Für kommerzielle Immobilienanzeigen schreibt § 87 GEG zusätzlich Pflichtangaben vor. Fehlt der Ausweis, erstelle ich ihn.
Muss ich bekannte Mängel von mir aus ansprechen? Aus der Praxis heraus: ja, und zwar früh. § 442 Abs. 1 BGB schließt Käuferrechte aus, wenn der Käufer den Mangel bei Vertragsschluss kennt, und nennt das arglistige Verschweigen ausdrücklich als Gegenausnahme. Ob ein bestimmter Umstand ein Sachmangel ist und wie er im Kaufvertrag zu behandeln ist, klären Sie mit Notar oder Fachanwalt – ich sorge dafür, dass er dokumentiert und eingepreist ist.
Wie lange dauert es, bis eine Immobilie verkaufsfertig ist? Das hängt fast nie an den Arbeiten, sondern an den Unterlagen. Räumen, Reinigen und Kleinreparaturen sind in wenigen Wochen erledigt. Grundbuchauszug, Flurkarte, Teilungserklärung und Versammlungsprotokolle brauchen je nach Stelle deutlich länger. Deshalb beantrage ich die Unterlagen am liebsten in der ersten Woche, parallel zu allem anderen.
Kann ich die Wohnung während der Vorbereitung weiter bewohnen? Ja. Der Aufwand verschiebt sich dann von der Substanz zur Ordnung: reduzieren, entpersonalisieren, vor Fototermin und Besichtigungen aufräumen. Bei Besichtigungen müssen Sie übrigens nicht dabei sein. Ich führe die Termine selbst und lade nur Interessenten ein, die ich vorher geprüft habe.
Über den Autor
Sebastian Stelzig ist Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c GewO, erteilt durch das Gewerbeamt Peitz. Seit 2012 vermittelt er Immobilien in Cottbus und der umliegenden Region. Dazu kommen laufende Fachfortbildungen, unter anderem zu Nießbrauch und Wohnungsrechten, Wohnflächenberechnung nach WoFlV, Erbbaurecht in der Maklerpraxis, Mietrecht und den neuen Heizungsrichtlinien. Stelzig Immobilien ist ein inhabergeführtes Einzelunternehmen ohne Ladengeschäft: Termine finden bei Ihnen statt, und von der ersten Anfrage über die Vor-Ort-Besichtigung bis zur Schlüsselübergabe liegt jeder Schritt in einer Hand.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Fragen zum Kaufvertrag, zur Mängelhaftung und zur steuerlichen Behandlung gehören zu Notar, Fachanwalt oder Steuerberater.
Was Ihre Immobilie heute wert ist, klärt ein Termin vor Ort. Schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen und die Art der Immobilie – ich melde mich zügig zurück und ordne mit Ihnen ein, ob Verkauf, Vermietung oder zunächst nur eine Wertermittlung das Richtige ist. Erst danach reden wir darüber, was sich am Objekt zu tun lohnt. Das erste Beratungsgespräch ist unverbindlich und findet bei Ihnen statt. Am schnellsten per Telefon: 0171 4746539 · stelzig@cottbus-immobilienmakler.immo oder über das Eigentümerformular auf cottbus-immobilienmakler.immo. Mehr zum Ablauf eines Mandats finden Sie unter Verkauf mit Stelzig Immobilien.
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