Bewertung & PreisfindungVon Sebastian Stelzig
Kurz gesagt
- Sie können Ihre Immobilie bewerten lassen, ohne verkaufen zu wollen – der Verkehrswert nach § 194 BauGB ist unabhängig von einer Verkaufsabsicht definiert.
- Welche Form Sie brauchen, entscheidet der Anlass: Für die eigene Orientierung genügt eine Einschätzung, für Finanzamt, Bank oder Gericht braucht es ein schriftliches Gutachten.
- Bei Erbschaft und Schenkung kann ein Gutachten dem Nachweis eines niedrigeren Werts nach § 198 BewG dienen.
- Ohne Ortstermin gibt es bei mir keine Wertaussage – Zustand, Grundriss und Ausstattung sieht kein Rechner.
- Die amtliche Grundlage für den Bodenwert in Cottbus liefert BORIS Land Brandenburg.
Sie wollen wissen, was Ihr Haus oder Ihre Wohnung wert ist – verkaufen aber nicht. Das ist der Normalfall, nicht die Ausnahme: Eine Immobilie in Cottbus bewerten zu lassen ohne Verkauf ist genau dann sinnvoll, wenn ein Erbfall geregelt, eine Trennung abgewickelt, eine Finanzierung verlängert oder eine Modernisierung entschieden werden muss. Ich erkläre Ihnen auf dieser Seite, welche Anlässe welche Form der Bewertung verlangen, wie ein Wert überhaupt zustande kommt und was Sie an Unterlagen bereithalten sollten.
Welche Anlässe eine Bewertung ohne Verkaufsabsicht rechtfertigen
Der häufigste Auslöser ist ein Erbfall. Kommt eine Erbengemeinschaft zusammen, braucht jeder Beteiligte dieselbe belastbare Zahl – sonst wird über Gefühle statt über Werte verhandelt. Ähnlich bei einer Trennung: Beim Zugewinnausgleich steht die Immobilie meist im Zentrum, und eine neutrale Ermittlung nimmt der Diskussion die Schärfe.
Daneben gibt es die stilleren Anlässe. Bei einer Anschlussfinanzierung verbessert ein aktueller Wert Ihre Position gegenüber der Bank, weil der Beleihungsauslauf sinkt. Vor einer größeren Modernisierung – neue Heizung, Dämmung, Bad – hilft die Frage, was die Investition am Ende überhaupt am Wert bewegt. Und wer sein Vermögen ordnet oder eine Schenkung an die Kinder plant, will schlicht wissen, worüber er verfügt.
Kann ich eine Immobilie bewerten lassen, ohne sie zu verkaufen?
Ja. Der Verkehrswert ist nach § 194 BauGB der Preis, der zum Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre – er wird also unabhängig davon ermittelt, ob tatsächlich ein Verkauf stattfindet. Eine Bewertung ohne Verkaufsabsicht ist damit kein Sonderfall, sondern der gesetzliche Regelfall der Wertermittlung.
Wie ein Wert entsteht: die drei Verfahren
Die Immobilienwertermittlungsverordnung gibt drei Wege vor. Nach § 6 Abs. 1 ImmoWertV sind grundsätzlich das Vergleichswert-, das Ertragswert- oder das Sachwertverfahren heranzuziehen – oder mehrere davon; die Wahl muss begründet werden. Das ist kein Formalismus: Am gewählten Verfahren erkennen Sie, ob jemand sauber gearbeitet hat.
| Verfahren | Passt typischerweise zu | Grundgedanke |
|---|---|---|
| Vergleichswertverfahren | Eigentumswohnungen, Reihenhäuser, unbebaute Grundstücke | Abgleich mit tatsächlich gezahlten Kaufpreisen vergleichbarer Objekte |
| Sachwertverfahren | selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser | Bodenwert plus Gebäudewert abzüglich Alterswertminderung |
| Ertragswertverfahren | vermietete Objekte, Mehrfamilienhäuser | Wert aus den nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen |
Zwischenfazit: Nicht das Verfahren bestimmt den Anlass, sondern der Objekttyp das Verfahren. Wer Ihnen ohne Blick auf Nutzung und Vermietungsstand eine Zahl nennt, hat diesen Schritt übersprungen.
Der Blick auf Cottbus: Was hier den Ausschlag gibt
Die amtliche Grundlage für den Bodenwert ist in Brandenburg das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Land Brandenburg. Die dort veröffentlichten Werte sind Durchschnittswerte für eine Zone – sie ersetzen keine Bewertung Ihres Grundstücks, sind aber der Ausgangspunkt, an dem sich jede seriöse Ermittlung messen lassen muss. Angebotspreise aus Immobilienportalen leisten das nicht: Sie zeigen, was verlangt wurde, nicht, was gezahlt wurde.
Innerhalb von Cottbus laufen die Bewertungen deutlich auseinander. Zwischen Sandow, Ströbitz, Schmellwitz, der Spremberger Vorstadt und den Großwohnsiedlungen liegen andere Baualtersklassen, andere Grundstückszuschnitte und andere Nachfragelagen. Dazu kommt der Sanierungsstand, der bei den vielen Bauten aus den 1920er- bis 1980er-Jahren der größte einzelne Hebel ist – häufig größer als die Lage. Der Strukturwandel in der Lausitz wirkt auf die Nachfrage, aber er wirkt nicht überall gleich; ihn pauschal als Wertsteigerung einzupreisen, wäre unseriös.
Deshalb gilt bei mir: keine Wertaussage ohne Ortstermin. Zustand der Heizung, Feuchtigkeit im Keller, Grundrissqualität, Belichtung, Lärm – das sieht man vor Ort und nirgends sonst.
Zwischenfazit: Bodenrichtwert aus amtlicher Quelle, Objekt aus eigener Anschauung. Fehlt eines von beidem, ist die Zahl eine Schätzung, keine Wertermittlung.
Welche Form der Bewertung passt zu Ihrem Anlass?
Die Entscheidung hängt an einer einzigen Frage: Wer soll die Zahl am Ende akzeptieren? Geht es um Ihre eigene Orientierung, reicht eine begründete Einschätzung nach Ortstermin und Unterlagensichtung. Muss ein Dritter mit eigenen Interessen sie prüfen – ein Finanzamt bei Erbschaft oder Schenkung, ein Gericht bei Zugewinnausgleich oder Teilungsversteigerung –, verschiebt sich die Anforderung von der Zahl auf die Form und auf die Person des Erstellers.
Welche Form für welchen Adressaten trägt, wer sie erstellen darf und warum selbst amtliche Gutachten keine bindende Wirkung haben, habe ich in einem eigenen Beitrag ausführlich auseinandergenommen: Wertermittlung oder Verkehrswertgutachten in Cottbus?
Wenn Sie unsicher sind, welche Variante zu Ihrem Anliegen passt, ordne ich das im Erstkontakt gern für Sie ein.
Checkliste: Diese Unterlagen brauche ich für den Termin
- Grundbuchauszug (aktuell, nicht älter als drei Monate)
- Flurkarte / Liegenschaftskarte
- Baupläne, Grundrisse, Schnitte, Wohn- und Nutzflächenberechnung
- Baubeschreibung und Baujahr
- Energieausweis
- Nachweise über Modernisierungen der letzten 15 Jahre (Dach, Fenster, Heizung, Leitungen, Bad)
- Bei vermieteten Objekten: Mietverträge und aktuelle Mieterliste
- Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen, Höhe der Instandhaltungsrücklage, Hausgeldabrechnung
- Auskunft über Baulasten, Erbbaurecht, Wohnrechte oder Nießbrauch
- Bei Erbfall: Erbschein oder Testament mit Eröffnungsprotokoll
Fehlt etwas, ist das kein Ausschlusskriterium – vieles lässt sich nachreichen. Aber jede Lücke vergrößert die Spanne, in der sich das Ergebnis am Ende bewegt.
Zwischenfazit: Vollständige Unterlagen verkürzen nicht nur die Bearbeitung, sie machen das Ergebnis belastbarer. Was nicht belegt ist, muss vorsichtig angesetzt werden.
Häufige Fragen
Kostet eine Bewertung ohne Verkaufsabsicht etwas? Eine schriftliche Wertermittlung ist eine eigenständige Leistung und wird honoriert, zzgl. Auslagen. Was in Ihrem Fall anfällt, sage ich Ihnen vorab und schriftlich – nachdem ich weiß, um welches Objekt und welchen Anlass es geht. Der Erstkontakt selbst ist unverbindlich.
Ist eine Online-Bewertung nicht schneller? Schneller ja, belastbar nein. Ein Rechner kennt weder den Zustand Ihrer Heizung noch den Grundriss, weder Feuchtigkeit noch Belichtung. Für einen Anlass, bei dem die Zahl Bestand haben muss, ist das keine Grundlage. Ich gebe deshalb keine Ferndiagnosen ab.
Kann ich das Gutachten beim Finanzamt einreichen? Ein Gutachten nach den Vorschriften der Wertermittlung ist nach § 198 Abs. 2 BewG als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts grundsätzlich geeignet. Die Prüfung im Einzelfall liegt beim Finanzamt. Ob sich der Aufwand für Sie steuerlich lohnt, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Wie lange ist eine Bewertung gültig? Eine Wertermittlung bezieht sich immer auf einen Stichtag. Rechtliche und tatsächliche Gegebenheiten ändern sich – durch Marktbewegung, Sanierung oder Vermietung. Für laufende Zwecke rechnet man in der Praxis mit ein bis zwei Jahren, für Verfahren zählt der jeweils vorgegebene Stichtag.
Muss ich später verkaufen, wenn ich jetzt bewerten lasse? Nein. Eine Wertermittlung ist eine abgeschlossene Leistung und verpflichtet Sie zu nichts Weiterem.
Erfährt jemand von der Bewertung? Nein. Das Ergebnis geht an Sie, nicht an Dritte. Wer es weitergibt – an Miterben, Bank oder Behörde –, entscheiden Sie.
Über den Autor
Sebastian Stelzig ist Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c GewO (Qualifikationsbereich D1, Zertifikat gültig bis 04/2028, Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024) und regelmäßige Fachfortbildungen. Seit rund 20 Jahren beschäftigt er sich beruflich mit Immobilien in Cottbus und der umliegenden Region – aus der Praxis in Verkauf und Vermietung heraus mit der Frage, was eine Immobilie tatsächlich wert ist. Stelzig Immobilien ist ein inhabergeführtes Einzelbüro: von der ersten Anfrage über die Vor-Ort-Besichtigung bis zum fertigen Gutachten liegt jeder Schritt in einer Hand.
Weiterführend: Immobilien in Cottbus · Haus vermieten in Cottbus
Welche Bewertung passt zu Ihrem Anlass? Schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen und die Art der Immobilie – ich melde mich zügig zurück und ordne mit Ihnen ein, ob eine Einschätzung oder eine schriftliche Wertermittlung das Richtige ist und mit welchen Kosten zu rechnen ist. Unverbindlich. Am schnellsten per Telefon: 0171 4746539 · Festnetz 03371 622101 · stelzig@cottbus-immobilienmakler.immo oder über das Kontaktformular auf cottbus-immobilienmakler.immo.
Ihre Immobilie, Ihre Lage
Ein Beitrag beantwortet den Regelfall. Was für Ihre Immobilie gilt, klärt ein Termin bei Ihnen vor Ort. Unverbindlich.



