Zum Inhalt springen

Verkauf & Vermarktung

Gewerbeimmobilie verkaufen in Cottbus: Wert und Käuferkreis

Verkauf & VermarktungVon Sebastian Stelzig

Kurz gesagt

  • Wer eine Gewerbeimmobilie verkaufen will, verkauft in Cottbus selten ein Gebäude, sondern fast immer einen Ertrag. Das verschiebt die Bewertung vom Sachwert zum Ertragswert.
  • Ihr wichtigstes Verkaufsdokument ist der Mietvertrag. Restlaufzeit, Mieterbonität und Umlagen bewegen den Preis stärker als eine frische Fassade.
  • Für den Bodenanteil gibt es eine amtliche Zahl: Der Gutachterausschuss Cottbus hat zum Stichtag 01.01.2026 für Gewerbegebiete eine Spanne von 15 bis 60 Euro je Quadratmeter beschlossen.
  • Bei Gewerbe gelten andere Regeln als bei Haus und Wohnung – bei der Umsatzsteuer und bei der Provision. Beides steht weiter unten.
  • Und es gibt einen Punkt, an dem die meisten Verkäufe in Cottbus stocken. Der hat nichts mit dem Preis zu tun.

Eine Halle in Sachsendorf, ein Ladenlokal in der Spremberger Vorstadt, ein Bürohaus am Stadtrand: Wenn Sie eine Gewerbeimmobilie verkaufen wollen, ist Cottbus ein überschaubarer Markt mit wenigen, dafür sehr genauen Interessenten. Das ist keine schlechte Nachricht. Es heißt nur, dass Sie mit einem anderen Werkzeugkasten arbeiten müssen als beim Einfamilienhaus – bei der Wertermittlung, bei den Unterlagen und bei der Frage, wen Sie überhaupt ansprechen.

Ich sehe mir Gewerbeobjekte grundsätzlich vor Ort an, bevor ich eine Zahl nenne. Bei einer Halle entscheiden Anschlussleistung, Tragfähigkeit und Andienung über den Preis, und keines dieser Merkmale steht im Grundbuch. Was hier folgt, ist die Reihenfolge, in der ich mit Eigentümern durch so einen Verkauf gehe.

Warum eine Gewerbeimmobilie anders bewertet wird als ein Wohnhaus

Beim Einfamilienhaus funktioniert der Vergleichswert: Man schaut, was ähnliche Objekte in ähnlicher Lage tatsächlich erzielt haben. Bei Gewerbeobjekten scheitert das an der Datenlage. Zwei Hallen in Cottbus sind sich selten ähnlich genug, und es gibt zu wenige Verkäufe, um daraus einen Vergleich zu bauen.

Deshalb steht bei Gewerbe meist das Ertragswertverfahren im Mittelpunkt. § 27 Abs. 1 S. 1 ImmoWertV formuliert das knapp: "Im Ertragswertverfahren wird der Ertragswert auf der Grundlage marktüblich erzielbarer Erträge ermittelt." Der Rechenweg dahinter ist nüchtern. Nach § 31 Abs. 1 ImmoWertV ergibt sich der jährliche Reinertrag "aus dem jährlichen Rohertrag abzüglich der Bewirtschaftungskosten". Dieser Reinertrag wird kapitalisiert – mit dem Liegenschaftszinssatz.

Und genau dieser Zinssatz ist der Hebel, den Eigentümer am meisten unterschätzen. § 21 Abs. 2 ImmoWertV definiert Liegenschaftszinssätze als "Kapitalisierungszinssätze, mit denen Verkehrswerte von Grundstücken je nach Grundstücksart im Durchschnitt marktüblich verzinst werden". Steigt der Zinssatz, fällt der Wert – bei gleichem Mietertrag. Ein Objekt mit unsicherem Nutzerkreis wird härter abgezinst als eine Fläche, die morgen jemand anders übernehmen könnte.

Woher diese Zinssätze kommen, ist gesetzlich geregelt: Nach § 193 Abs. 5 BauGB ermittelt der Gutachterausschuss aus seiner Kaufpreissammlung unter anderem Liegenschaftszinssätze für die verschiedenen Grundstücksarten, "insbesondere für Mietwohngrundstücke und Geschäftsgrundstücke". Sie stehen im Grundstücksmarktbericht des jeweils zuständigen Ausschusses. Nach § 33 ImmoWertV ist der so abgeleitete Zinssatz auf seine Eignung für das konkrete Objekt zu prüfen und erforderlichenfalls anzupassen – genau da beginnt die Arbeit, die kein Rechner übernimmt.

Wie wird der Wert einer Gewerbeimmobilie ermittelt?

Über das Ertragswertverfahren nach ImmoWertV. Vom jährlichen Rohertrag werden die Bewirtschaftungskosten abgezogen, der verbleibende Reinertrag wird mit dem Liegenschaftszinssatz kapitalisiert und um den Bodenwertanteil ergänzt. Bei eigengenutzten oder ungewöhnlichen Objekten tritt der Sachwert daneben. Voraussetzung ist in beiden Fällen die Besichtigung vor Ort.

Bei leerstehenden oder eigengenutzten Objekten wird es unschärfer: Dann muss zuerst geklärt werden, welche Miete am Cottbuser Markt überhaupt erzielbar wäre. Das ist der Punkt, an dem die Mietverträge ins Spiel kommen – und das ist das nächste Kapitel.

Der Mietvertrag ist Ihr wichtigstes Verkaufsdokument

Wenn Ihr Objekt vermietet ist, verkaufen Sie nicht nur Mauern, sondern einen Zahlungsstrom mit Restlaufzeit. Ein Käufer liest den Mietvertrag deshalb vor dem Exposé. Er will vier Dinge wissen: Wie lange läuft der Vertrag noch, wie solide ist der Mieter, wer trägt Instandhaltung und Betriebskosten, und ist die Miete indexiert.

Rechtlich wichtig ist dabei ein Grundsatz, den viele nur aus dem Wohnraummietrecht kennen: Kauf bricht nicht Miete. § 578 BGB erklärt für Grundstücke und für Räume, die nicht Wohnraum sind, unter anderem die §§ 566 bis 567b BGB für entsprechend anwendbar. Und § 566 Abs. 1 BGB bestimmt, dass der Erwerber "anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten" eintritt. Der Käufer erbt also Ihren Vertrag – mit allem, was darin steht.

Das schneidet in beide Richtungen. Ein zehnjähriger Vertrag mit einem zahlungsfähigen Mieter ist für einen Kapitalanleger ein Argument und hebt den Preis. Derselbe Vertrag ist für einen Eigennutzer, der die Fläche selbst beziehen will, ein Ausschlussgrund. Sie entscheiden mit der Vertragslage also nicht nur über den Preis, sondern über den Kreis der Menschen, die überhaupt anrufen.

Zur Formfrage, weil sie bei Gewerbe regelmäßig Ärger macht: Wird ein Vertrag über ein Grundstück für längere Zeit als ein Jahr nicht in Textform geschlossen, gilt er nach § 578 Abs. 1 BGB für unbestimmte Zeit – und ist damit ordentlich kündbar. Ein Käufer, der die vermeintlich feste Laufzeit prüft und einen Formfehler findet, rechnet anders. Das ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung: Die Prüfung und Gestaltung von Gewerbemietverträgen gehört zu einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt, die Beurkundung zum Notar.

Zwischenfazit: Bei Gewerbe verkaufen Sie den Ertrag, und der Mietvertrag ist der Beleg dafür. Wer ihn vor der Vermarktung ordnet, verhandelt später über den Preis statt über Unsicherheiten.

Der Cottbuser Markt: was regional den Ausschlag gibt

Für den Bodenanteil müssen Sie nicht schätzen. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat zum Stichtag 01.01.2026 insgesamt 106 Bodenrichtwerte beschlossen. Für Gewerbegebiete liegt die Spanne bei 15 bis 60 Euro je Quadratmeter, zum Vergleich: im Stadtzentrum bei 260 bis 490 Euro je Quadratmeter, in Zentrumsrandlage bei 85 bis 260 Euro je Quadratmeter (Grundstücksmarktbericht 2025, 34. Ausgabe, Juni 2026, Kap. 10.2). Die Werte sind kostenfrei über BORIS Brandenburg abrufbar, der vollständige Bericht über die Übersichtsseite der Gutachterausschüsse.

Drei Dinge dazu, die in Gesprächen fast immer durcheinandergehen:

  • Berichtsjahr, Erscheinungsjahr und Stichtag sind drei verschiedene Daten. Der Bericht wertet das Geschäftsjahr 2025 aus, ist im Juni 2026 erschienen und enthält die Bodenrichtwerte zum 01.01.2026.
  • Der Bodenrichtwert hängt an der zulässigen baurechtlichen Nutzung, nicht am Ortsteil. Ein Ortsteil enthält mehrere Zonen mit unterschiedlicher Nutzung. Der Bericht ist da eindeutig: Die Bestimmung des zutreffenden Bodenrichtwerts hat "zwingend auf Basis der zulässigen baurechtlichen Nutzung des Grundstücks zu erfolgen."
  • Der Bodenrichtwert ist ein Lagewert für den Boden. Er sagt nichts über Ihre Halle, nichts über eine Altlastenvermutung und nichts über den erzielbaren Ertrag.

Für das Umland gilt ein anderer Datenraum: Zuständig ist der gemeinsame Gutachterausschuss der Landkreise Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz, dessen aktuellster Bericht das Berichtsjahr 2024 abdeckt. Er nennt als Markttendenz wörtlich "Gewerbebaulandpreise weiter leicht steigend" – während er für Einfamilienhäuser im selben Zeitraum "stagnierende bis leicht sinkende Preise" verzeichnet. Die beiden Berichte sind nicht vergleichbar, weil sie unterschiedliche Berichtsjahre haben. Aber die Richtung ist bemerkenswert: Gewerbeflächen und Wohnimmobilien liefen zuletzt regional auseinander.

Ein Wort zum Strukturwandel, weil es bei jedem zweiten Gewerbetermin aufkommt. Cottbus gehört nach § 2 des Investitionsgesetzes Kohleregionen zum Fördergebiet Lausitzer Revier, und das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz nennt für das Kraftwerk Jänschwalde die endgültige Stilllegung der Blöcke A bis D zum 31.12.2028. Was das für den Preis Ihrer konkreten Halle bedeutet, lässt sich daraus nicht ableiten – Fördermittelkulissen und Stilllegungstermine sind keine Marktprognose. Es erklärt aber, warum sich der Nutzerkreis in Cottbus schneller verändert als die Gebäude.

Zwischenfazit: Für den Boden gibt es eine amtliche Zahl mit klarem Stichtag, für das Gebäude nicht. Und für das Umland gilt ein anderer Ausschuss mit einem anderen Berichtsjahr – wer beides vermischt, rechnet mit Zahlen, die nicht zusammengehören.

Wer kauft in Cottbus eine Gewerbeimmobilie?

Das ist die Frage, die über die Vermarktung entscheidet, und sie wird meistens zu spät gestellt. In der Praxis begegnen mir drei Käufertypen, und sie prüfen Ihr Objekt nach völlig unterschiedlichen Kriterien.

Eigennutzer Kapitalanleger Entwickler
Was er kauft eine Fläche für den eigenen Betrieb einen Ertrag mit Restlaufzeit ein Grundstück mit Potenzial
Prüft zuerst Technik, Zuschnitt, Andienung, Genehmigungslage Mietvertrag, Bonität, Bewirtschaftungskosten Bebauungsplan, Erschließung, Altlasten
Bezahlt Aufschlag für passgenaue Nutzbarkeit lange Laufzeit, solider Mieter Baurecht und Teilbarkeit
Wird abgeschreckt durch laufenden Mietvertrag Leerstand, Einzelmieterrisiko Bestandsgebäude ohne Nutzen
Ihr Objekt passt, wenn frei oder kurzfristig frei werdend vermietet, dokumentiert, marktgerecht bepreist Lage und Baurecht mehr wert sind als das Gebäude

Sie sehen das Problem: Ein Objekt kann nicht für alle drei attraktiv sein. Deshalb kläre ich vor der ersten Anzeige, auf welchen Kreis das Objekt zielt – und stelle die Unterlagen entsprechend zusammen. Ein Eigennutzer braucht eine belastbare Aussage zur zulässigen Nutzung, ein Anleger eine saubere Betriebskostenabrechnung. Wer beides gleichzeitig verspricht, überzeugt keinen von beiden.

Der zweite Grund, warum ich Anfragen vorab prüfe: Bei Gewerbeobjekten kommen auffällig viele Interessenten, die nur schauen wollen, was der Markt hergibt. Eine Halle für Besichtigungstourismus zu öffnen, kostet Sie als Eigentümer Zeit und, wenn ein Mieter drin sitzt, Ruhe. Zu meinen Terminen kommen nur Kandidaten, die vorher belegt haben, dass sie ernsthaft und finanzierbar suchen.

Wenn Sie noch unentschieden sind, ob Verkauf überhaupt der richtige Weg ist, habe ich die Abwägung an anderer Stelle ausführlich beschrieben – dort lesen Sie auch, wie Sie den Cottbuser Gewerbemarkt einschätzen, bevor Sie sich festlegen.

Umsatzsteuer und Provision: zwei Punkte, die bei Gewerbe anders laufen

Hier liegt der häufigste Irrtum, und er kostet Geld. Zwei Regeln, die Sie vom Hausverkauf kennen, gelten bei Gewerbe nicht so, wie Sie es erwarten.

Erstens die Umsatzsteuer. Ein Grundstücksverkauf ist zunächst umsatzsteuerfrei: Nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG sind "die Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen" von der Steuer befreit. Bei Gewerbeobjekten gibt es davon aber eine Ausnahme, die man kennen muss. § 9 Abs. 1 UStG erlaubt dem Verkäufer, einen solchen Umsatz "als steuerpflichtig zu behandeln, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird". Diese Option zur Umsatzsteuer ist kein Formalismus – sie kann für Sie entscheidend sein, wenn Sie beim Bau oder bei der Sanierung Vorsteuer gezogen haben und eine Berichtigung droht.

Entscheidend ist der Zeitpunkt: Nach § 9 Abs. 3 S. 2 UStG kann der Verzicht auf die Steuerbefreiung "nur in dem gemäß § 311b Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs notariell zu beurkundenden Vertrag erklärt werden". Wer das nach dem Notartermin merkt, hat die Tür zu. Daneben steht der Fall der Geschäftsveräußerung im Ganzen: Nach § 1 Abs. 1a UStG unterliegen "die Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen" nicht der Umsatzsteuer; der Erwerber "tritt an die Stelle des Veräußerers". Ob Ihr Verkauf darunter fällt, ist eine steuerliche Prüfung – und die gehört zu Ihrem Steuerberater, nicht zu mir. Mein Beitrag ist, dass das Thema früh genug auf dem Tisch liegt und nicht erst beim Notar.

Zweitens die Provision. Die gesetzliche Teilung zwischen Käufer und Verkäufer, über die viel geschrieben wird, hat einen engen Anwendungsbereich. § 656b BGB stellt klar: "Die §§ 656c und 656d gelten nur, wenn der Käufer ein Verbraucher ist." Und § 656c Abs. 1 S. 1 BGB spricht ausdrücklich vom Maklerlohn beim Kaufvertrag "über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus". Beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie greift diese Teilungsregel also nicht – hier ist die Verteilung Verhandlungssache. Das ist die Rechtslage, kein Angebot; was für Ihr Objekt gilt, bespreche ich mit Ihnen im Erstgespräch.

Der dritte Posten trifft ohnehin Ihren Käufer: die Grunderwerbsteuer, in Brandenburg 6,5 Prozent des Kaufpreises. Sie ist Teil seiner Kalkulation und damit indirekt Teil Ihrer Preisverhandlung.

Zwischenfazit: Bei Gewerbe verschieben sich zwei Selbstverständlichkeiten. Die Umsatzsteuerfrage muss vor dem Notartermin geklärt sein, und bei der Provision gibt es keine gesetzliche Halbierung. Beides ist kein Grund zur Sorge, aber ein Grund, früh zu fragen.

Checkliste: Was vor dem Verkauf beisammen sein muss

Das ist der Punkt, an dem die meisten Verkäufe in Cottbus stocken – nicht am Preis, sondern an fehlenden Unterlagen. Ein Käufer, der drei Wochen auf die Baugenehmigung wartet, verliert Vertrauen, und Vertrauen kostet in der Verhandlung mehr als jede Reparatur.

Rechtliche Grundlagen

  • Aktueller Grundbuchauszug, alle drei Abteilungen – Dienstbarkeiten, Baulasten, Wegerechte
  • Flurkarte oder amtlicher Lageplan
  • Baugenehmigung und Nutzungsänderungen, falls die heutige Nutzung von der ursprünglichen abweicht
  • Auszug aus dem Bebauungsplan, mindestens die Festsetzungen zur zulässigen Nutzung
  • Auskunft zum Altlastenkataster, bei gewerblicher Vornutzung in der Lausitz kein Randthema

Ertrag und Bewirtschaftung

  • Sämtliche Mietverträge inklusive Nachträgen – vollständig, nicht in Auszügen
  • Betriebskostenabrechnungen der letzten drei Jahre
  • Aufstellung der Instandhaltungskosten und offener Maßnahmen
  • Angaben zu Mietsicherheiten und Indexklauseln

Gebäude und Technik

  • Grundrisse und Flächenaufstellung, möglichst maßstabsgetreu
  • Technische Eckdaten: Hallenhöhe, Bodentragfähigkeit, Toranzahl, Anschlussleistung Strom, Heizungsart
  • Energieausweis – nach § 80 GModG (vormals GEG) ist er bei Verkauf und Vermietung spätestens zur Besichtigung vorzulegen, und § 87 GModG verlangt Pflichtangaben daraus schon in der Anzeige. Achtung: Energieeffizienzklassen gelten nur für Wohngebäude, sie lassen sich auf ein Nichtwohngebäude nicht übertragen.
  • Nachweise über Modernisierungen und Sanierungen

Steuer und Verkauf

  • Mit dem Steuerberater geklärt: Umsatzsteueroption ja oder nein, Vorsteuerberichtigung, Geschäftsveräußerung im Ganzen
  • Zielkäufergruppe festgelegt – Eigennutzer, Anleger oder Entwickler

Fehlen Ihnen Energieausweis oder aussagekräftige Grundrisse, erstelle ich sie. Und wenn Sie unsicher sind, welche Variante zu Ihrem Anliegen passt, ordne ich das im Erstkontakt gern für Sie ein.

Häufige Fragen

Wie ermittle ich den Wert meiner Gewerbeimmobilie in Cottbus? In der Regel über das Ertragswertverfahren nach ImmoWertV: Rohertrag minus Bewirtschaftungskosten ergibt den Reinertrag, der mit dem Liegenschaftszinssatz kapitalisiert wird. Für den Bodenanteil liefert der Bodenrichtwert über BORIS Brandenburg eine amtliche Orientierung. Bei eigengenutzten oder ungewöhnlichen Objekten kommt der Sachwert dazu. Eine belastbare Zahl setzt in jedem Fall die Besichtigung vor Ort voraus – einen Online-Rechner biete ich bewusst nicht an.

Kann ich eine vermietete Gewerbeimmobilie verkaufen? Ja. Der Mietvertrag läuft weiter: Über § 578 BGB gelten unter anderem die §§ 566 bis 567b BGB entsprechend, der Erwerber tritt also anstelle des Vermieters in das Mietverhältnis ein. Für Kapitalanleger ist das ein Vorteil, für Eigennutzer meist ein Ausschlussgrund. Wie es abläuft, wenn Sie eine vermietete Immobilie verkaufen, habe ich für Wohnobjekte gesondert beschrieben.

Fällt beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie Umsatzsteuer an? Grundsätzlich nicht: Nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG sind Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, steuerfrei. Der Verkäufer kann aber nach § 9 Abs. 1 UStG zur Steuerpflicht optieren, wenn der Käufer Unternehmer ist. Diese Erklärung ist nach § 9 Abs. 3 S. 2 UStG nur im notariell beurkundeten Kaufvertrag möglich. Ob sich das für Sie lohnt, prüft Ihr Steuerberater – aber bitte vor dem Notartermin.

Wird die Maklerprovision bei einer Gewerbeimmobilie geteilt? Nein, nicht kraft Gesetzes. Die Teilungsregel der §§ 656c und 656d BGB gilt nach § 656b BGB nur, wenn der Käufer Verbraucher ist, und sie betrifft ausdrücklich Wohnungen und Einfamilienhäuser. Bei Gewerbeobjekten ist die Verteilung frei verhandelbar und wird im Maklervertrag festgelegt.

Wie lange dauert der Verkauf einer Gewerbeimmobilie in Cottbus? Das hängt vor allem daran, wie breit der Nutzerkreis ist. Eine teilbare Halle mit guter Andienung spricht mehrere Branchen an, eine Spezialfläche mit ungewöhnlichem Zuschnitt kann deutlich länger brauchen. Pauschale Zeitangaben helfen Ihnen nicht weiter – was Ihr Objekt braucht, sehe ich nach der Besichtigung.

Gibt es für Gewerbeimmobilien in Cottbus einen Mietspiegel als Preisanhalt? Nein. Mietspiegel werden für Wohnraum erstellt, und für Cottbus liegt derzeit auch dafür keiner veröffentlicht vor; die Datenerhebung endete zum 31.05.2026, die Veröffentlichung ist für Ende 2026 angekündigt. Bei Gewerbe ergibt sich die erzielbare Miete aus vergleichbaren Abschlüssen, aus der Lage und aus dem Ertrag, den die Fläche für den Nutzer erwirtschaftet.

Vermitteln Sie auch Gewerbeobjekte? Ja. Zu meinen Objektarten gehören neben Häusern, Wohnungen und Grundstücken auch Gewerbeobjekte – Büro, Ladenlokal, Gastgewerbe, Hallen, Lager und Produktion – sowie Anlage- und Renditeobjekte. Einen Überblick über meine Arbeit vor Ort finden Sie unter Immobilien in Cottbus, und was Kapitalanleger an einem Objekt prüfen, habe ich unter worauf Kapitalanleger schauen beschrieben.


Über den Autor

Sebastian Stelzig ist Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c GewO, erteilt durch das Gewerbeamt Peitz, und seit 2012 im Raum Cottbus tätig. Zu seinen laufenden Fachfortbildungen zählen unter anderem Mietrecht, Nießbrauch und Wohnungsrechte, Wohnflächenberechnung nach WoFlV, Erbbaurecht in der Maklerpraxis und die neuen Heizungsrichtlinien. Stelzig Immobilien ist ein inhabergeführtes Einzelunternehmen: Ihr Ansprechpartner ist durchgehend er persönlich – von der ersten Anfrage über die Besichtigung vor Ort bis zur Schlüsselübergabe liegt jeder Schritt in einer Hand. Ein Ladengeschäft gibt es bewusst nicht; Termine finden bei Ihnen oder in Ihrer Immobilie statt.

Quellenhinweis Bodenrichtwerte und Marktdaten: © Gutachterausschüsse für Grundstückswerte BB 2025, dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0), https://gutachterausschuss.brandenburg.de


Was Ihre Gewerbeimmobilie heute wert ist, klärt ein Termin vor Ort. Schildern Sie mir kurz Ihr Objekt und Ihr Anliegen – Halle, Büro, Ladenlokal oder Grundstück, vermietet oder frei. Ich melde mich zügig zurück, sehe mir das Objekt an und ordne mit Ihnen ein, ob Verkauf, Vermietung oder zunächst eine Wertermittlung das Richtige ist. Das erste Beratungsgespräch ist unverbindlich und findet bei Ihnen statt. Am schnellsten per Telefon: 0171 4746539 · stelzig@cottbus-immobilienmakler.immo oder über das Eigentümerformular auf cottbus-immobilienmakler.immo.

Ihre Immobilie, Ihre Lage

Ein Beitrag beantwortet den Regelfall. Was für Ihre Immobilie gilt, klärt ein Termin bei Ihnen vor Ort. Unverbindlich.

Ihre Situation ist anders als jede Checkliste

Ein Anruf bei Sebastian Stelzig klärt in zehn Minuten, was für Ihre Immobilie gilt.

AnrufenBewerten