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Bewertung & Preisfindung

Bodenrichtwert berechnen in Cottbus: vom Richtwert zum Bodenwert

Bewertung & PreisfindungVon Sebastian Stelzig

Kurz gesagt

  • Den Bodenrichtwert selbst berechnen Sie nicht. Er wird amtlich beschlossen, in Brandenburg jedes Jahr zum Stichtag 1. Januar, und ist über BORIS abrufbar. Was Sie berechnen, ist der Bodenwert Ihres Grundstücks.
  • Die Grundformel lautet: Bodenrichtwert × Grundstücksfläche. Das Ergebnis ist ein Zwischenschritt, kein Wert.
  • Danach kommt die Anpassung: Größe, Tiefe, Zuschnitt, zulässiges Maß der Nutzung, offene Erschließungsbeiträge. Innerhalb einer Zone dürfen lagebedingte Wertunterschiede von bis zu 30 Prozent stecken.
  • In Cottbus gelten zum 01.01.2026 genau 106 Bodenrichtwerte, von 14 Euro im Außenbereich bis 490 Euro je Quadratmeter im Stadtzentrum.
  • Die 2025 tatsächlich gezahlten Bodenpreise lagen im Mittel bei 119 Prozent des Bodenrichtwerts, im Einzelfall bei 55 und bei 205 Prozent.

Wer in Cottbus den Bodenrichtwert berechnen will, sucht meistens etwas anderes, als der Begriff verspricht: nämlich eine belastbare Zahl für das eigene Grundstück. Die gute Nachricht ist, dass die Rechnung mit einer Multiplikation beginnt, die jeder im Kopf hinbekommt. Die weniger gute ist, dass diese Multiplikation der einfachste Teil ist und für sich genommen fast nie stimmt.

Ich bin Sebastian Stelzig und vermittle seit 2012 Immobilien im Raum Cottbus. In diesem Artikel gehe ich den Weg vom amtlichen Richtwert zum Bodenwert Schritt für Schritt durch, mit den Stellen, an denen die Zahl kippt, und mit den amtlichen Werten, die für Cottbus zum Stichtag 1. Januar 2026 gelten.

Den Bodenrichtwert berechnen Sie nicht – Sie schlagen ihn nach

Das ist der Punkt, an dem die meisten Recherchen eine falsche Abzweigung nehmen. Der Bodenrichtwert ist keine Größe, die Sie aus Ihren eigenen Daten herleiten. Er wird ermittelt und beschlossen, und zwar von einem Gremium, das dafür Zugriff auf Daten hat, die sonst niemand hat.

Nach § 196 Abs. 1 BauGB sind „auf Grund der Kaufpreissammlung […] flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln". Grundlage sind also beurkundete Kaufverträge, nicht Inserate. Und der Zugang dazu ist bewusst offen gehalten: „Jedermann kann von der Geschäftsstelle Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen", heißt es in Absatz 3 derselben Norm.

Brandenburg geht dabei über den bundesrechtlichen Mindesttakt hinaus. Während das Baugesetzbuch die Ermittlung zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres vorsieht, verpflichtet § 12 Abs. 1 BbgGAV die Gutachterausschüsse im Land dazu, bis zum 15. Februar jeden Jahres Bodenrichtwerte mit dem Stichtag 1. Januar des laufenden Jahres zu beschließen. Für Sie heißt das: Sie arbeiten in Cottbus mit einem jährlich frischen Wert, und der Stichtag gehört zwingend dazu. Ein Bodenrichtwert ohne Stichtag ist eine Zahl ohne Aussage.

Abrufbar sind die Werte über BORIS Brandenburg, das amtliche Bodenrichtwertinformationssystem der Landesvermessung. Wie der Abruf konkret abläuft, welche Zone Sie treffen müssen und woran Sie das Auszugs-PDF erkennen, steht ausführlich unter Bodenrichtwerte für Cottbus abrufen. Ich setze im Folgenden voraus, dass Sie diesen Wert vorliegen haben.

Wie berechnet man den Bodenwert aus dem Bodenrichtwert?

Multiplizieren Sie den Bodenrichtwert Ihrer Zone mit der Grundstücksfläche in Quadratmetern. Das Ergebnis ist ein vorläufiger Bodenwert. Anschließend wird er an Ihr Grundstück angepasst: an Größe, Zuschnitt, Tiefe, zulässiges Maß der Nutzung und den Beitragszustand. Erst nach dieser Anpassung nach § 26 Absatz 2 ImmoWertV ist die Zahl belastbar.

Die Grundformel und die vier Angaben, die dazugehören

§ 13 Abs. 1 ImmoWertV legt fest, worauf sich der Wert bezieht: „Der Bodenrichtwert ist bezogen auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche des Bodenrichtwertgrundstücks." Daraus folgt die Formel, die Sie überall lesen werden:

Bodenrichtwert (€/m²) × Grundstücksfläche (m²) = vorläufiger Bodenwert

Ein Rechenbeispiel dazu. Es ist ausdrücklich keine Wertaussage über ein reales Grundstück, sondern soll zeigen, wie sich die Zahl bewegt:

Rechenschritt Ansatz Ergebnis
Bodenrichtwert der Zone, Stichtag 01.01.2026 120 €/m² (angenommen) –
Grundstücksfläche laut Liegenschaftskataster 620 m² –
Vorläufiger Bodenwert 120 × 620 74.400 €
Abschlag ungünstiger Zuschnitt, angenommen 10 % − 7.440 € 66.960 €
Noch offener Erschließungsbeitrag, angenommen − 8.000 € 58.960 €

Von 74.400 auf knapp 59.000 Euro, ohne dass sich am Grundstück selbst irgendetwas verändert hätte. Genau deshalb ist die Multiplikation ein Zwischenschritt.

Damit sie überhaupt zum richtigen Ergebnis führt, brauchen Sie vier Angaben, und alle vier stehen im BORIS-Auszug. § 16 Abs. 2 ImmoWertV verlangt zwingend die Darstellung von Entwicklungszustand und Art der Nutzung; weitere Merkmale kommen dazu, wenn sie wertbeeinflussend sind, insbesondere das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die Grundstücksgröße, die Grundstückstiefe und die Bodengüte.

Zwei Feinheiten übersehen Eigentümer regelmäßig, und beide kosten Geld:

  • Der Richtwert gilt beitragsfrei. Nach § 16 Abs. 5 ImmoWertV sind Bodenrichtwerte für baureifes Land grundsätzlich für beitragsfreie Grundstücke zu ermitteln. Stehen bei Ihnen noch Erschließungsbeiträge offen, ist Ihr Grundstück weniger wert als die Rechnung ausweist, nicht mehr.
  • Bäume zählen nicht mit. § 14 Abs. 4 ImmoWertV ist an dieser Stelle knapp und eindeutig: „Bodenrichtwerte enthalten keinen Wertanteil für den Aufwuchs." Der alte Baumbestand, auf den Sie stolz sind, steckt in der Zahl nicht drin.

Zwischenfazit: Die Formel ist trivial, die Eingangsgrößen sind es nicht. Wer den falschen Beitragszustand oder die falsche Nutzungsart ansetzt, rechnet sauber am eigenen Grundstück vorbei.

Warum Ihr Grundstück fast nie das Bodenrichtwertgrundstück ist

Jetzt kommt der Teil, der in den meisten Online-Erklärungen fehlt. Der Bodenrichtwert beschreibt nicht Ihr Grundstück. Er beschreibt ein gedachtes.

§ 13 Abs. 2 ImmoWertV nennt es das Bodenrichtwertgrundstück: „ein unbebautes und fiktives Grundstück, dessen Grundstücksmerkmale weitgehend mit den vorherrschenden grund- und bodenbezogenen wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen in der […] Bodenrichtwertzone übereinstimmen". Derselbe Absatz schließt zwei Dinge aus, die viele erwarten: Je Zone gibt es genau einen Wert, und „Bodenrichtwertspannen sind nicht zulässig".

Ein einziger Wert für ein ganzes Gebiet, und ein Wert für ein Grundstück, das es so nicht gibt. Wie groß darf die Abweichung dann sein? § 15 Abs. 1 ImmoWertV beantwortet das mit einer Zahl, die man sich merken sollte: Die Zonen sind so abzugrenzen, dass lagebedingte Wertunterschiede zwischen den Grundstücken der Zone und dem Bodenrichtwertgrundstück „grundsätzlich nicht mehr als 30 Prozent betragen".

Dreißig Prozent. Das ist kein Fehler im System, das ist das System. Ein zonenscharf korrekt abgerufener Bodenrichtwert trägt allein aus der Zonenbildung heraus eine Spanne in sich, bevor überhaupt jemand auf Ihr Grundstück geschaut hat.

Deshalb sieht die Verordnung einen zweiten Rechenschritt vor. Nach § 40 Abs. 2 ImmoWertV kann „neben oder anstelle von Vergleichspreisen […] nach Maßgabe des § 26 Absatz 2 ein objektspezifisch angepasster Bodenrichtwert verwendet werden". Und § 26 Abs. 2 beschreibt, was dabei passiert: Der Richtwert wird auf seine Eignung geprüft und „bei etwaigen Abweichungen […] an die Gegebenheiten des Wertermittlungsobjekts angepasst".

Wie diese Anpassung technisch läuft, steht in § 9 Abs. 1 ImmoWertV. Satz 3 dort: „Wertbeeinflussende Abweichungen der Grundstücksmerkmale des Wertermittlungsobjekts sind durch geeignete Umrechnungskoeffizienten, durch eine Anpassung mittels marktüblicher Zu- oder Abschläge oder in anderer Weise zu berücksichtigen."

Abweichung bei Ihrem Grundstück Rechtsgrundlage Wie sie in die Rechnung kommt
Anderer Stichtag als der Richtwert § 9 Abs. 1 S. 2 ImmoWertV Indexreihe des Gutachterausschusses
Grundstücksgröße, Tiefe, Zuschnitt § 19, § 9 Abs. 1 S. 3 ImmoWertV Umrechnungskoeffizient oder marktüblicher Zu-/Abschlag
Abweichendes Maß der baulichen Nutzung § 16 Abs. 4 ImmoWertV Umrechnung über die wertrelevante Geschossflächenzahl (WGFZ)
Erschließungsbeiträge noch offen § 16 Abs. 5 ImmoWertV Abschlag, denn der Richtwert gilt beitragsfrei
Baumbestand und sonstiger Aufwuchs § 14 Abs. 4 ImmoWertV im Richtwert nicht enthalten, gesondert zu betrachten
Wegerecht, Nießbrauch, Wohnrecht, Altlasten § 8 Abs. 3, § 16 Abs. 1 ImmoWertV besondere objektspezifische Merkmale, nur per Einzelbetrachtung

Der letzte Punkt ist der ehrlichste. § 16 Abs. 1 ImmoWertV sagt ausdrücklich, dass das Bodenrichtwertgrundstück keine Merkmale aufweist, „die nur im Rahmen einer Einzelbegutachtung ermittelt werden können". Ein eingetragenes Wohnrecht, eine Altlastenverdachtsfläche, ein Leitungsrecht quer über die Zufahrt: Diese Dinge sind im Richtwert schlicht nicht abgebildet, und keine Formel holt sie nach. Bei Nießbrauch und Wohnungsrechten bilde ich mich regelmäßig fort, weil genau diese Eintragungen im Grundbuch den Unterschied zwischen zwei sonst identischen Grundstücken ausmachen können.

Bodenrichtwerte in Cottbus: Zahlen, Zuständigkeit und der Stichtag 1. Januar 2026

Jetzt zu den konkreten Werten. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat zum Stichtag 1. Januar 2026 insgesamt 106 Bodenrichtwerte beschlossen. Der Grundstücksmarktbericht 2025 fasst sie nach Lagekategorien zusammen, jeweils erschließungsbeitragsfrei:

Lagekategorie Bodenrichtwertspanne, Stichtag 01.01.2026
Stadtzentrum 260 bis 490 €/m²
Zentrumsrandlage 85 bis 260 €/m²
Individueller Wohnungsbau 15 bis 200 €/m²
Gewerbegebiete 15 bis 60 €/m²
Außenbereich jeweils 14,00 €/m²

Diese Spannen sind Übersichtswerte über viele Zonen hinweg, nicht Ihr Wert. Der Bericht formuliert selbst unmissverständlich, dass die Bestimmung des zutreffenden Bodenrichtwerts „zwingend auf Basis der zulässigen baurechtlichen Nutzung des Grundstücks zu erfolgen" hat. Ein Satz wie „der Bodenrichtwert in Ströbitz beträgt X Euro" ist deshalb fachlich nicht haltbar: Ein Cottbuser Ortsteil umfasst mehrere Zonen mit verschiedenen Werten und verschiedener zulässiger Nutzung.

Und dann steht in demselben Bericht die Zahl, die meine Rechenbeispiele oben relativiert. Bei 26 Kauffällen unbebauter, baureifer Grundstücke für den individuellen Wohnungsbau lag der 2025 tatsächlich gezahlte Bodenpreis zwischen 36 und 200 Euro je Quadratmeter, im Mittel bei 118 Euro. Gemessen am jeweiligen Bodenrichtwert waren das im Mittel 119 Prozent, mit einer Spanne von 55 bis 205 Prozent.

Lesen Sie diese Spanne noch einmal. Manche Grundstücke wechselten für gut die Hälfte des Richtwerts den Besitzer, andere für mehr als das Doppelte. Wenn Sie also den Bodenrichtwert berechnen und mit dem Ergebnis in eine Verhandlung gehen, kennen Sie den Ausgangspunkt, nicht den Preis.

Eine Zuständigkeitsfalle kommt in Cottbus dazu, und sie erwischt regelmäßig Eigentümer aus dem Umland. Cottbus ist kreisfrei und hat einen eigenen Gutachterausschuss. Für Peitz, Spremberg, Guben, Forst (Lausitz), Drachhausen und das übrige Umland ist der gemeinsame Gutachterausschuss der Landkreise Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz zuständig, dessen aktueller Marktbericht das Jahr 2024 abbildet. Zwei Ausschüsse, zwei Datenstände. Vermischen Sie die beiden nicht in einer Rechnung.

Zwischenfazit: Für Cottbus haben Sie zum 01.01.2026 einen jährlich frischen, zonenscharfen und gebührenfrei abrufbaren Ausgangswert. Was Sie nicht haben, ist eine Prognose des Kaufpreises. Der lag 2025 zwischen 55 und 205 Prozent dieses Werts.

In fünf Schritten zum Bodenwert

So gehe ich vor, wenn ich mir ein Grundstück in Cottbus vor dem Ortstermin am Schreibtisch anschaue:

  1. Fläche prüfen, nicht schätzen. Die maßgebliche Grundstücksfläche steht im Liegenschaftskataster und im Grundbuch, nicht im Kaufvertrag von 1998 und nicht im Kopf. Bei mehreren Flurstücken alle einzeln erfassen.
  2. Zone zonenscharf abrufen. Über BORIS die Zone öffnen, in der Ihr Flurstück tatsächlich liegt, Stichtag 01.01.2026. Auf die zulässige Nutzungsart achten, nicht auf den Ortsteilnamen. Auszug als PDF sichern, damit der Stand belegbar bleibt.
  3. Merkmale des Richtwertgrundstücks notieren. Entwicklungszustand, Art der Nutzung, dazu die angegebene Grundstücksgröße, Tiefe und das Maß der Nutzung. Das ist Ihre Vergleichsbasis.
  4. Multiplizieren. Bodenrichtwert × Fläche. Diese Zahl heißt ab jetzt „vorläufig", auch im eigenen Kopf.
  5. Abweichungen einzeln durchgehen. Größe, Tiefe, Zuschnitt, Beitragszustand, Nutzungsmaß, Aufwuchs, Grundbucheintragungen. Jede Abweichung bekommt eine eigene Zeile mit Begründung. Was Sie nicht begründen können, gehört nicht in die Rechnung.

Ein Punkt, der mir in Gesprächen wichtig ist: Schritt 5 lässt sich nicht vom Schreibtisch aus abschließen. Zuschnitt, Zufahrt, Geländeversprünge, der Zustand der Nachbarbebauung, all das sehen Sie erst vor Ort. Deshalb gibt es bei mir keinen Online-Bewertungsrechner. Nicht, weil er technisch schwierig wäre, sondern weil er genau an der Stelle eine Zahl ausspuckt, an der die Arbeit erst anfängt.

Wofür brauchen Sie die Zahl: verkaufen oder halten?

Der Bodenwert ist selten Selbstzweck. Meistens steht dahinter eine Entscheidung, und die sieht je nach Anliegen anders aus.

Ihre Situation Spricht eher für den Verkauf Spricht eher für Halten oder Vermieten
Unbebautes Baugrundstück, keine eigene Bauabsicht Der Wert wird sofort frei, laufende Kosten und Grundsteuer entfallen Baulandreserve in einer Stadt mit knappem Angebot, Verkauf ist jederzeit möglich
Bebautes Grundstück, Gebäude in schlechtem Zustand Bodenwert trägt den Preis, Sanierungsrisiko geht auf den Käufer über Vermietung im Bestand, wenn Substanz und Mietniveau tragen
Geerbtes Grundstück, mehrere Beteiligte Eine Zahl statt einer Dauerdiskussion, klare Aufteilung Nur sinnvoll, wenn sich alle Beteiligten über die Bewirtschaftung einig sind
Kapitalanlage im Blick Verkauf setzt Eigenkapital für andere Objekte frei Vermietung erhält das Eigentum und schafft laufende Einnahmen samt Verantwortung

Die Wertermittlung vor Ort liefert für beide Wege die passende Zahl: den erzielbaren Verkaufspreis und die marktgerechte Miete. Wenn Sie unsicher sind, welche Variante zu Ihrem Anliegen passt, ordne ich das im Erstkontakt gern für Sie ein.

Zwischenfazit: Die Rechnung ist in fünf Schritten machbar, die Entscheidung dahinter braucht zwei Zahlen. Der Bodenwert allein beantwortet weder die Verkaufs- noch die Vermietungsfrage.

Bebautes Grundstück: warum Richtwert mal Fläche nicht Ihr Immobilienwert ist

Wenn auf dem Grundstück ein Haus steht, führt die Rechnung ohne Zusatz in die Irre, und zwar aus einem Grund, der direkt im Gesetz steht. Nach § 40 Abs. 1 ImmoWertV ist der Bodenwert „ohne Berücksichtigung der vorhandenen baulichen Anlagen auf dem Grundstück" zu ermitteln.

Der Bodenwert ist also bewusst ein Wert für den nackten Boden. Was daraus wird, hängt vom Verfahren ab:

  • Im Sachwertverfahren tritt der Bodenwert neben den Wert der baulichen Anlagen. Beide zusammen, marktangepasst, ergeben den Sachwert.
  • Im Ertragswertverfahren dient der Bodenwert unter anderem der Bodenwertverzinsung. Der Ertrag des Gebäudes wird davon getrennt betrachtet.
  • Im Vergleichswertverfahren, bei Eigentumswohnungen der Regelfall, spielt er als eigene Größe kaum eine Rolle. Wie das dort läuft, habe ich unter Vergleichswertverfahren bei einer Wohnung ausführlich beschrieben. Geht es bei Ihnen um ein unbebautes Grundstück, das Sie abgeben möchten, finden Sie den Ablauf unter Grundstück verkaufen in Cottbus.

Welches Verfahren bei Ihnen passt und wie die Datenkette vom Kaufvertrag bis zum Ergebnis verläuft, steht unter Marktpreisermittlung in Cottbus. Und welche Merkmale den Wert darüber hinaus bewegen, vom Sanierungsstand bis zur Restnutzungsdauer, finden Sie unter Was den Immobilienwert in Cottbus beeinflusst.

Noch ein Hinweis, weil die Frage fast immer kommt: Bodenrichtwerte werden nach § 196 Abs. 3 BauGB auch dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt und spielen in steuerlichen Bewertungen eine Rolle. Wie sich das in Ihrem Fall auf Grundsteuer oder Erbschaftsteuer auswirkt, kann und darf ich nicht beurteilen. Das gehört zu Ihrem Steuerberater, bei Erbfällen zusätzlich zum Notar.

Häufige Fragen

Kann ich den Bodenrichtwert selbst berechnen? Nein. Der Bodenrichtwert wird vom zuständigen Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ermittelt und beschlossen, in Brandenburg jährlich zum Stichtag 1. Januar. Sie rufen ihn ab und rechnen damit weiter. Selbst herleiten lässt er sich nicht, weil die Kaufpreissammlung nicht öffentlich ist.

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Cottbus? Zum Stichtag 01.01.2026 gelten in Cottbus 106 Bodenrichtwerte. Der Grundstücksmarktbericht 2025 fasst sie als Spannen zusammen: Stadtzentrum 260 bis 490 Euro je Quadratmeter, Zentrumsrandlage 85 bis 260, individueller Wohnungsbau 15 bis 200, Gewerbegebiete 15 bis 60, Außenbereich jeweils 14 Euro. Den Wert für eine konkrete Zone rufen Sie über BORIS ab.

Was kostet eine Bodenrichtwertauskunft in Cottbus? Über BORIS Brandenburg ist der Abruf für Stichtage ab dem 01.01.2010 gebührenfrei und rund um die Uhr möglich. § 196 Abs. 3 BauGB gibt jedermann zusätzlich das Recht, bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft zu verlangen.

Warum weicht der Kaufpreis so stark vom Bodenrichtwert ab? Weil der Richtwert ein Durchschnitt für ein fiktives Grundstück ist und Ihr Grundstück ein reales. Schon die Zonenbildung lässt lagebedingte Unterschiede von bis zu 30 Prozent zu (§ 15 Abs. 1 ImmoWertV). Dazu kommen Zuschnitt, Beitragszustand, Rechte im Grundbuch und die Verhandlungslage. In Cottbus lagen die 2025 gezahlten Bodenpreise zwischen 55 und 205 Prozent des jeweiligen Richtwerts.

Gilt der Bodenrichtwert auch für mein bebautes Grundstück? Ja, aber nur für den Boden. Nach § 40 Abs. 1 ImmoWertV wird der Bodenwert ohne Berücksichtigung der vorhandenen baulichen Anlagen ermittelt. Das Gebäude kommt je nach Verfahren getrennt hinzu. Richtwert mal Fläche ist deshalb nie der Wert eines bebauten Grundstücks.

Wann wird der Bodenrichtwert in Brandenburg aktualisiert? Jährlich. § 12 Abs. 1 BbgGAV verpflichtet die Gutachterausschüsse, bis zum 15. Februar jeden Jahres Bodenrichtwerte mit dem Stichtag 1. Januar des laufenden Jahres zu ermitteln und zu beschließen. Das Baugesetzbuch würde einen zweijährigen Turnus zulassen, Brandenburg rechnet enger.


Über den Autor

Sebastian Stelzig ist Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c GewO, erteilt durch das Gewerbeamt Peitz. Seit 2012 vermittelt er Immobilien in Cottbus und der umliegenden Region. Dazu kommen laufende Fachfortbildungen, unter anderem zu Nießbrauch und Wohnungsrechten, Wohnflächenberechnung nach WoFlV, Erbbaurecht in der Maklerpraxis, Mietrecht und den neuen Heizungsrichtlinien. Stelzig Immobilien ist ein inhabergeführtes Einzelunternehmen ohne Ladengeschäft: Termine finden bei Ihnen statt, und von der ersten Anfrage über die Vor-Ort-Besichtigung bis zur Schlüsselübergabe liegt jeder Schritt in einer Hand.

Weitere Einordnung zum regionalen Preisniveau finden Sie unter Immobilienpreise in Cottbus, einen Überblick über mein Leistungsspektrum unter Immobilienbewertung und Immobilienmakler in Cottbus.


Was Ihre Immobilie heute wert ist, klärt ein Termin vor Ort. Der Bodenrichtwert bringt Sie bis zum Ausgangspunkt. Alles danach, Zuschnitt, Zustand, Rechte im Grundbuch, sehe ich erst, wenn ich davorstehe. Schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen und die Art der Immobilie, dann melde ich mich zügig zurück und ordne mit Ihnen ein, ob Verkauf, Vermietung oder zunächst nur eine Wertermittlung das Richtige ist. Das erste Beratungsgespräch ist unverbindlich und findet bei Ihnen statt. Am schnellsten per Telefon: 0171 4746539 · stelzig@cottbus-immobilienmakler.immo oder über das Eigentümerformular. Ihr Anliegen unverbindlich schildern.


Datenquelle für alle Cottbuser Marktzahlen dieses Artikels: Grundstücksmarktbericht 2025 der Stadt Cottbus/Chóśebuz, abgerufen am 04.09.2026. Rechtsstand der zitierten Normen: 04.09.2026. © Gutachterausschüsse für Grundstückswerte BB 2025, dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0), https://gutachterausschuss.brandenburg.de

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